Arabische Emirate: Ganz beschwingt am Golf
Vielfältige Sehenswürdigkeiten Dubais und Abu Dhabis erleben
- Sehenswürdigkeiten Dubais und Abu Dhabis erleben
- 2 atemberaubende Aussichtsplattformen
Vielfältige Sehenswürdigkeiten Dubais und Abu Dhabis erleben
- Sehenswürdigkeiten Dubais und Abu Dhabis erleben
- 2 atemberaubende Aussichtsplattformen
„Abu-Dhabi, Dubai“, man könnte meinen, das wäre eine Textzeile aus einem Jazz-Song, oder? Damit liegen Sie bei dieser Reise an den Persischen Golf ganz richtig. Denn beschwingt wollen wir diese 8 Tage verbringen, als gut komponiertes Stück Urlaub, gespickt mit Soloeinlagen für die Wahrzeichen der Region und mit Freiräumen für Ihre persönlichen Improvisationen.
Bereit? A one, a two, a three: den ersten Takt gibt uns das quirlige Treiben in der Metropole Dubai vor - mit seinen monumentalen Bauten, dem Meer abgetrotzten Inseln, dem Flair von 1001 Nacht in den traditionellen Souks. Sie behalten gern den Überblick? Die besten davon finden Sie in Dubai auf der Palm View Aussichtsplattform mit Panoramablick über die künstlich angelegte Palmeninsel und vom Burj Khalifa, dem höchsten Haus der Welt, das eigentlich eine vertikale Kleinstadt ist.
Die Historie der arabischen Halbinsel steht im Mittelpunkt unseres Abstechers in das kleine Nachbaremirat Sharja, wo wir u.a. das Museum für islamische Kultur besuchen wollen, bevor wir in Abu Dhabi die dritte Strophe unseres hitverdächtigen Urlaubs erleben. Wie schon in Dubai liegen auch hier faszinierender Gigantismus und Hochkultur nah beieinander. Die unglaubliche Sheikh Zayed Moschee und der imposante Präsidentenpalast umrahmen ein Mittagessen, bevor Sie ein Heißgetränk im berühmten Emirates Palace zu sich nehmen. Eine Rundfahrt über die Kulturinsel Saadiyat Island bereitet Sie vor auf eine Bootsfahrt auf einer Dhow, im Hafen von Dubai mit einem leckeren Buffet zum Abendessen, inklusive grandiosen Schlussakkorden unseres beschwingten Urlaubsstücks.
Programm
1. Tag: Anreise
Treffen Sie bereits am Flughafen Ihren sz-Reisebegleiter und fliegen Sie gemeinsam über einen Umstieg nach Dubai, wo Sie am Abend landen. Dort angekommen begrüßt Sie Ihre örtliche Reiseleitung für die kommenden Tagen und begleitet Sie direkt mit zum Hotel.
2. Tag: High Dubai
Nach einem stärkenden Frühstück werden Sie von Ihrem Reiseleiter vom Hotel abgeholt. Ihr Tag in Dubai beginnt gleich mit einem ersten wirklichen Höhepunkt, im wahrsten Sinne des Wortes! Denn Sie fahren auf die Aussichtsplattform von "The Palm View". Auf einer Höhe von 240 Metern wird Ihnen ein 360-Grad-Panoramablick auf die Palme, den Arabischen Golf und die Skyline von Dubai geboten. Anschließend geht es für Sie weiter zum nächsten hohen Höhepunkt. Denn eine Auffahrt zur ersten Aussichtsplattform des Burj Khalifa darf natürlich ebenso nicht fehlen. Der schnellste Aufzug der Welt befördert Sie in die 124. und 125. Etage des Gebäudes, von welcher aus Sie eine spektakuläre Sicht auf Dubai haben. Nach diesem Nervenkitzel brauchen Sie sicherlich Zeit zum Verschnaufen. Daher bietet sich etwas Freizeit in der anliegenden Dubai Mall an. Geschäfte an Geschäfte, Restaurants und vieles mehr laden zum Verweilen ein.
Erholt vom aufregenden Vormittag tauschen Sie ein in Dubais Welt des Goldes und der Gewürze. Glitzernde Schmuckstücke und duftende Aromen begegnen Ihnen auf diesem Markt. Beim Übersetzen mit einem kleinen Boot (Abra) über den Creek von Dubai sehen Sie die Stadt auch gleich noch aus der Wasserperspektive bevor Sie das spannende Museum von Shindagha, worin Sie einen facettenreichen Einblick in die Vergangenheit Dubais erhalten, besichtigen. Besucher bekommen einen Einblick in die Geschichte und Kultur Dubais und zudem hören Sie interessante Geschichten zu den Parfums, die für den Handel in den Emiraten eine wichtige Rolle spielten.
3. Tag: Freizeit und/oder Besuch des Wassertheaters "La Perle"
Die aufregenden Highlights des letztes Tages dürfen Sie heute so verarbeiten, wie Sie es wünschen. Schlafen Sie aus, genießen Sie Ihr Frühstück und planen Sie Ihren Tag. Es gibt so viele Sehenswürdigkeiten in Dubai, welche von Ihnen entdeckt werden wollen. Ihr Reisebegleiter steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wünschen Sie doch etwas mehr Programm ermöglichen wir Ihnen gern eine spannende Gestaltung Ihres Abends. Sie haben die Möglichkeit bei einem Besuch des Wasser-Theaters in Al Habtoor City "La Perle" zu besuchen. Die Liveshow vereint die Welt der Akrobatik, des Schauspiels und der Bühnenkunst auf einzigartige Art und Weise und wird auch Sie faszinieren! Das vorab buchbare Ticket enthält zudem die Abholung und Rückfahrt vom/zum Hotel sowie die Begleitung durch einen deutschsprachigen, örtlichen Reiseführer. Vor der Show nehmen Sie noch gemütlich ein Abendessen im "Le Patio" in der Nähe des Showgebäudes ein (vorab fakultativ buchbar).
4. Tag: Abu Dhabi und der Goldene Cappuccino
Nur circa eineinhalb Stunden Fahrt liegt Dubai von Abu Dhabi entfernt. In letzterer Stadt werden Sie den heutigen Tag verbringen. Zunächst besichtigen Sie die Scheich Zayed Moschee. Das aus edelsten Materialien erbaute und durch seinen Stil Ruhe und Einfachheit ausstrahlende Bauwerk, zählt zu den schönsten Moscheen der Erde. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, den größten handgewebten Perserteppich der Welt zu bestaunen. Nach diesen großartigen Eindrücken haben Sie sicherlich Lust auf ein Mittagessen. Im Anschluss besuchen Sie den prunkvollen Palast Qasr Al Watan, welcher als Sitz des Kabinetts und als Oberster Gerichtshof der VAE dient. Hier finden offizielle Staatsbesuche und Gipfeltreffen statt. Ein Blick lohnt sich! Es bietet Besuchern die Möglichkeit, die Traditionen und Werte der VAE besser zu verstehen und ein gut erhaltenes Erbe an Wissen und Tradition zu erkunden. Am Nachmittag erwartet Sie nun gleich das nächste Highlight, denn Sie werden auf ein Heißgetränk im berühmten Emirates Palace eingeladen. Genießen Sie einen Goldenen Cappuccino und lassen Sie ihn sich schmecken. Es gibt nur wenige Orte, an denen ein Getränk so wertvoll ist.
Im Anschluss unternehmen Sie noch eine Panoramafahrt über Saadiyat Island, die "Insel des Glücks" mit einem der schönsten Strände Arabiens.
Nun neigt sich zwar der Tag langsam dem Ende und Sie werden zurück zu Ihrem Hotel gefahren, doch kommen Sie bitte noch nicht ganz zur Ruh! Denn ein diesem Tag angemessener Abschluss steht Ihnen noch bevor! Sie werden zur Dubai Marina gefahren und nehmen ein köstliches Abendessen bei einer Dhowfahrt ein, während nun die abendliche Skyline der Stadt an Ihnen vorüberzieht.
5. Tag: Sharjah und die islamische Kultur
Nach den zurückliegenden, opulenten Tagen bietet sich heute eine Fahrt in das sittenstrenge Sharjah an. Das Emirat der Museen und Märkte wurde 2014 zur islamischen Kulturhauptstadt erklärt. Hier gibt es keinen Alkohol, dafür ein reiches kulturelles Erbe, viel Tradition und Geschichte. Zuerst legen Sie einen Fotostopp an der beeindruckenden King Faisal Moschee ein, bevor Sie einen Spaziergang durch den renovierten, traditionellen Markt Souk al Asra unternehmen. Hier finden Sie alles, was das Herz begehrt. In die wissenswerten Feinheiten der islamischen Kultur werden Sie während des Besuchs des islamischen Museums eingeführt. Es ist von außen wie auch von innen wunderschön anzuschauen. Unbedingt anschauen müssen Sie sich auch den "Blue Souk". Das sehr schöne Gebäude erinnert stark an die frühere arabische Architektur mit vielen Kuppeldächern und Windtürmen.
Nach der Mittagszeit fahren Sie weiter nach Ras al Khaimah, wo Sie zum Nachmittag ankommen und noch etwas Zeit für sich haben. Denn hier haben Sie auch mal etwas Zeit für sich und die Sonne. Baden im Meer oder in den Pools könnte jetzt genau das Richtige sein.
6. Tag: Ruhe und Naturerlebnisse
Genießen Sie Ihr Frühstück ganz entspannt und nutzen Sie auch heute Vormittag noch einmal alle Annehmlichkeiten des Strandhotels.
Am Nachmittag begeben Sie sich auf eine Tour mit dem Geländewagen durch die Wüste (englisch sprechender Fahrer). Erkunden Sie zuerst die lokale Tier- und Pflanzenwelt und starten Sie danach mit den allradbetriebenen Jeeps zu einer spektakulären Fahrt durch die Wüste. Dabei geht es die bis zu 30 Meter hohen Sanddünen hinauf und wieder hinab und Sie sehen am Horizont nichts weiter als Sand und immer wieder neu geschaffene Dünenformationen.
Ihr Abendessen findet heute in einem besonderen Rahmen statt. Nämlich in der Wüste! Bei einem leckeren Grillbüffet genießen Sie die Weite des Sandes und das Licht der untergehenden Sonne.
7. Tag: Freizeit und Besuch der Perlenfarm in Abu Dhabi
Heute haben Sie noch einmal Zeit Ihre eigenen Planungen umzusetzen. Ein entspannter Spaziergang entlang des Strandes oder auch ein Ausflug in die Nahe gelegene Wüste bieten sich an. Wir bieten Ihnen aber auch einen halbtägigen Ausflug zu einer Perlenfarm. Dabei fahren Sie zuerst mit einem Jalboot durch Mangroven und lernen die Ursprünge der Perlenzucht kennen. Bei echtem arabischen Kaffee, Datteln und kleinen Snacks bekommen Sie eine hautnahe Demonstration der Öffnung einer Auster gezeigt und erfahren viel über die Geschichte des Perlentauchens.
Am Abend erleben Sie zum Abschluss noch ein krönendes Abendessen in einem besonderen Rahmen. Lassen Sie sich überraschen!
Danach werden Sie zum Flughafen nach Dubai gefahren.
8. Tag: Abreise
Über Nacht fliegen Sie zurück zu Ihrem Heimatflughafen. Im Gepäck viele aufgregende Erinnerungen an erlebnisreiche Tage.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Arabische Emirate: Ganz beschwingt am Golf
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
- Ungefähre Gruppengröße:
- 22
Hinweis: Ab dem 10.05.2024 erheben wir bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 aufgrund der kurzfristig erhöhten Luftverkehrssteuer einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Dubai und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im klimatisierten Reisebus während der Ausflüge
Hotels & Verpflegung
- 4 Übernachtungen in 4*-Stadthotel in Dubai
- 2 Übernachtungen in 4*-Stadthotel in Ras Al Khaimah
- 6x Frühstück
- 2x Mittagessen
- 1x Gold Cappuccino im Emirates Palace
- 1x Abendessen auf einer Dhow in der Dubai Marina
- 1x Abendessen im Hotel in Ras al Khaimah
- 1x Abendessen als Grillbüffet während Wüstensafari
- 1x Abschiedsabendessen
- Mineralwasser im Bus
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtbesichtigungen: Dubai, Sharjah, Abu Dhabi
- Besuch: Aussichtsplattformen „The Palm View“, „At the Top Burj Khalifa“, Dubai Mall, Gold- und Gewürzmarkt in Dubai; traditioneller Souk al Asra und Blue Souk in Sharjah
- Fotostopps: King Faisal Moschee in Sharjah
- Eintritte: Museum von Shindagha und Parfum-Museum in Dubai; Sheikh Zayed Moschee, Qasr al Watan-Präsidentenpalast in Abu Dhabi; Museum für islamische Kultur in Sharjah; Suwaidi-Perlenfarm
- Abra-Fahrt über den Dubai Creek
- Panoramafahrt über Corniche, Saadiyat Island und Yas Island in Abu Dhabi
- Dünensafari mit Barbecue-Abendessen in der Wüste in Ras Al Khaimah
- Fontänen-Show am Burj Khalifa in Dubai
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
- Bettensteuer
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung 1.-8. Tag
- sz-Reisebegleitung
Zielland
Vereinigte Arabische Emirate
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Abu Dhabi |
National- und Amtssprache: | Arabisch |
Währungscode: | AED |
Internationale Vorwahl: | +971 |
Polizei: | 911 |
Notarzt: | 998 |
Zeitverschiebung: | UTC +4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ D, Typ G |
Essen
- Typische Gewürze: Safran, Kardamom, Kurkuma, Zimt, Koriander
- Typische Lebensmittel: Nüsse, Pinienkerne, Reis, Fleisch, Kichererbsen, Fenchel und Kürbis
- Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen
Landestypische Gerichte
- Kabsa → gewürzter Reis und Fleisch, oft mit Nüssen oder Rosinen
- Mezze → sauer eingelegtes Gemüse
- Fladenbrot, Ziegenkäse und Oliven
- Taboulé → Bulgur Weizen mit Petersilie und Minze
- Ghuzi → gebratenes Lamm auf Reis mit Nüssen
- Couscous
- Bulgur
- Datteln
Getränke
- Alle Emirate, mit Ausnahme von Shariah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen
- Es ist illegal, Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen
- Tee
- Kaffee
- Fruchtsäfte
- Ayran → Joghurtgetränk
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- Busse und Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Die Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen geschlossen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Abu Dhabi nimmt der Gast das leere Glas oder die Tasse und wackelt damit leicht hin und her, wenn er nichts mehr trinken will
- Auf der Straße sollte die Kleidung Knie und Schultern bedecken
Trinkgelder
Restaurant: | Häufig sind Trinkgelder in Höhe von 16% schon enthalten, ansonsten sind 10-15% üblich, wenn man mit dem Service zufrieden war |
Hotel: | Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden |
Taxi: | Keine Erwartungshaltung zu Trinkgeld, wird aber häufig gegeben nach individuellem Empfinden. Häufig Aufrunden oder 5-10 AED |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten
- Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrollen durch die
VAE-Behörde unterliegen, kann über folgenden Link eine Einfuhr-Erlaubnis beantragt werden: https://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Öffentliche Sympathiebekundungen gegenüber Katar, auch in den sozialen Medien, sind strafbar
- Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen Gebäuden, Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken ist verboten
- Die Verbreitung, Veröffentlichung von Fotos, Informationen und Kommentaren ohne Einverständnis der betroffenen Personen ist strafbar
- Der Konsum von Alkohol und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind verboten. Im Emirat Shariah herrscht ein totales Alkoholverbot
- Das Strafrecht bezieht sich auf islamische Moralvorstellungen. Demnach sind außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit strafbar
- Äußerungen zu Religionsfragen, die als Beleidigung gelten, werden strafrechtlich verfolgt
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis bzgl. Kreditkarten beim Check-In:
Bitte beachten Sie, dass es zu den Geschäftsgepflogenheiten der Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört, beim Check-in eine Kreditkartengarantie oder eine Barkaution zu verlangen. Diese Kaution wird beim Check-out zurückerstattet. Wenn jedoch etwas Kostenpflichtiges aus der Minibar, im Restaurant oder in einer anderen Hoteleinrichtung konsumiert wird, werden die dazugehörigen Kosten von der Kaution abgezogen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Reisedokument Reisepass (6 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreise Vereinigte Arabische Emirate:
Die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ist nur noch für Besitzer eines regulären deutschen, biometrischen, elektronischen Reisepasses möglich. Dies gilt ebenso für Reisende, welche nur einen vorläufigen Reisepass besitzen. Bislang galt die Regelung, dass Reisende damit einreisen können, dafür aber ein Visum benötigen. Geschäftsreisende und Touristen dürfen laut Botschaft der Emirate in Berlin künftig nur noch mit einem gültigen biometrischen Reisepass ins Land.
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage. Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Hinweis zu Impfungen:
Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zur Medikamenteneinfuhr (VAE):
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Mitführung der Medikamente in englischer Sprache ausstellen und führen Sie dieses Dokument mit sich.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis Luftverkehrssteuer:
Die Bundesregierung hat zum 01.05.20 unerwartet eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer beschlossen. Diese Erhöhung erfolgte sehr kurzfristig und war für uns als Reiseveranstalter bei der Planung Ihrer Reise nicht vorhersehbar. Dadurch erheben wir seit dem 10.05.2024 bei allen Neubuchungen von Flugreisen mit Abreise 2024 zusätzlich einen Betrag von:
3,- EUR p.P. / Reise innerhalb Europas,
15,- EUR p.P. / Reise außerhalb Europas.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.