Belgien, Niederlande und Deutschland: Auf Schleichwegen durchs Dreiländereck
Kleinode in Belgien, Niederlande & Deutschland entdecken
- Bootsfahrt auf der Maas
- Stadtführungen in Aachen, Maastricht & Lüttich
- Bier- und Käseverkostung in der Abtei von Val Dieu
Kleinode in Belgien, Niederlande & Deutschland entdecken
- Bootsfahrt auf der Maas
- Stadtführungen in Aachen, Maastricht & Lüttich
- Bier- und Käseverkostung in der Abtei von Val Dieu
Brüssel, Amsterdam, Berlin. Fertig ist die Drei-Länder-Reise durch Belgien, die Niederlande und Deutschland? So nicht, nicht mit uns. Wer Land und Leute, ihre Kultur, Architektur und Geschichte wirklich kennenlernen und ihre Unterschiede erspüren möchte, schaut genauer hin. Mit dieser Reise laden wir Sie herzlich dazu ein.
Vom belgischen Hasselt aus erkunden wir Aachen mit seiner historischen Altstadt und dem mächtigen Dom, bevor wir vom Dreiländerpunkt den Panoramablick nach Deutschland, in die Niederlande und nach Belgien genießen. Dass idyllisch am Flüsschen Rur gelegene Monschau mit seinen schieferverkleideten Fachwerkhäusern beschließt unseren zweiten Tag.
Eine Bootsfahrt auf der Maas und eine Stadtbesichtigung von Maastricht, der Stadt der Europäischen Verträge, eröffnen den nächsten Tag, bevor wir in Tongeren, der ältesten Stadt Belgiens, die steinernen Zeugen aus römischer Zeit, die gotische Basilika und den zum UNESCO-Weltkulturerbe zählenden Beginenhof besuchen. Kulinarisch geprägt ist unser Ausflug in die Wallonie mit ihrer Hauptstadt Lüttich. Hier lassen wir uns bei einer Besichtigung der Abtei von Val Dieu das hausgebraute Bier und den nach alter Rezeptur hergestellten Käse schmecken, und ebenso können Sie nach Ihrem Geschmack während Ihrer Freizeit die berühmten Lütticher Waffeln probieren.
Das idyllische Maastal und Besuche in Dinant, den Gärten von Annevoie und dem Panoramapunkt von Namur mit herrlichem Fernblick beschließen am fünften Tag unsere Reise auf Schleichwegen durchs Dreiländereck mit Belgien, den Niederlanden und Deutschland.
Programm
1. Tag: Anreise
Per Haustürtransfer werden Sie direkt und bequem von zu Hause abgeholt. Ihr moderner Reisebus bringt Sie nach Hasselt in Belgien. Hier beziehen Sie Ihr Zimmer im 3*-Hotel Park Inn by Radisson Hasselt für die nächsten fünf Nächte und werden im Anschluss, wie auch an den Folgetagen, schon zum Abendessen im Hotelrestaurant erwartet.
2. Tag: Aachen – Dreiländerpunkt Deutschland-Belgien-Niederlande – Monschau in der Eifel
Nach dem Frühstück fahren Sie nach Aachen. Bei einer Stadtführung in der fast 2.000 Jahre alten Stadt lassen Sie sich durch enge Gassen und über historische Plätze durch die alte aachener Geschichte führen. Erfahren Sie dabei alle Facetten: Aachen als moderne Stadt, mit schönen alten Bürgerhäusern, vielen alten und neuen Brunnen und vielen Geschichten rund um Dom und Rathaus. Während der anschließenden Freizeit haben Sie die Möglichkeit, den Aachener Dom ausführlich zu besuchen (nur außerhalb der Gottesdienstzeiten möglich). Im Anschluss fahren Sie zum Dreiländerpunkt zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien. Bei gutem Wetter können Sie vom Aussichtsturm aus gleichzeitig auf drei Länder schauen! Ihr nächster Ausflug führt Sie nach Monschau, der „Perle der Eifel“. Die pittoresk verwinkelten Gassen, schieferverkleideten Häuser und wunderschönen Fachwerkbauten der Stadt werden Ihnen sicher gefallen und machen dem Namen „Perle der Eifel“ alle Ehre.
3. Tag: Maastricht mit Bootsfahrt – Tongeren
Auf dem heutigen Tagesprogramm steht zunächst ein Ausflug in die Niederlande. Maastricht ist eine der ältesten und schönsten Städte des Landes und nicht nur wegen seiner tollen Einkaufsmöglichkeiten für tausende Touristen von nah und fern ein beliebtes Ausflugsziel. Eine örtliche Reiseleitung zeigt Ihnen die schönsten Plätze und Viertel der Stadt. Danach unternehmen Sie eine Bootsfahrt auf der Maas und können ganz gemütlich vom Wasser aus einen Blick auf die Stadt der Europäischen Verträge werfen.
Beim anschließenden Besuch der belgischen Stadt Tongeren lernen Sie die älteste Stadt Belgiens kennen. Hier treffen Sie auf römische und mittelalterliche Stadtmauern, die imposante gotische Basilika und den zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörenden Beginenhof. Nachmittags haben Sie Zeit für eigene Unternehmungen: eine Shoppingtour, ein Museumsbesuch oder einfach nur die Atmosphäre genießen. Zahlreiche moderne und gemütliche Straßencafés laden Sie zum Verweilen ein.
4. Tag: Lüttich & Abtei von Val Dieu
Heute besichtigen Sie das kulturelle Zentrum der Wallonie, Lüttich. Im Rahmen einer Stadtführung sehen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt an der Maas, wie das Museum Grand Curtius, den prinzbischöflichen Palast, die Altstadt, das berühmte Opernhaus „Opera Royal de Wallonie“ und den neuen Guillemins Bahnhof des Stararchitekten Calatrava. Vielleicht möchten Sie während Ihrer Freizeit in der Stadt gern die berühmten Lütticher Waffeln probieren?
Nachmittags besuchen Sie die malerisch in einem kleinen Tal gelegene Abtei von Val Dieu. Sie haben unter anderem die Gelegenheit, eines der leckeren Abteibiere zu probieren, die in der benachbarten Brauerei von einer Braumeisterin hergestellt werden. Im Rahmen einer Käseverkostung probieren Sie zudem eine weitere Spezialität der Abtei.
5. Tag: Dinant – Gärten von Annevoie – Namur
Bei Ihrem Ausflug in das Maastal lernen Sie zunächst die schöne Stadt Dinant kennen. Sie liegt malerisch an einem der schönsten Abschnitte des Maastals.
Oberhalb des Maastals liegt einer der schönsten und interessantesten Gärten Europas. Laubengänge, Blumengärten, Zierhecken, raffinierte Skulpturen, ein klassizistisches Schloss und vor allem das ewige Spiel des Wassers machen den Besuch in Annevoie zu einem ganz besonderen Erlebnis. Eine örtliche Reiseleitung zeigt Ihnen die Gärten ausführlich.
Zum Abschluss des Tages entdecken Sie noch die schöne Stadt Namur. Hier ist besonders lohnenswert der Blick vom Panoramapunkt aus ins Maastal.
Das Abendessen nehmen Sie heute individuell ein. Wir empfehlen Ihnen dazu einen Stadtspaziergang in Hasselt oder ein zeitiges Abendessen bereits in Namur.
6. Tag: Heimreise
Nun heißt es Abschied nehmen. Sie treten mit vielen schönen Erinnerungen die Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Belgien, Niederlande und Deutschland: Auf Schleichwegen durchs Dreiländereck
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotel & Verpflegung
- 5 Übernachtungen im 3*-Hotel Park Inn by Radisson Hasselt
- 5x Frühstück
- 4x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Ausflüge: Drei-Länder-Punkt Deutschland-Belgien-Niederlande, Monschau in der Eifel, Maastal mit Aufenthalten in Dinant und Namur, Tongeren
- Stadtführungen: Aachen, Maastricht und Lüttich jeweils mit örtl. Reiseleitung
- Bootsfahrt auf der Maas in Maastricht
- Eintritte & Führungen: Abtei von Val Dieu, Gärten von Annevoie
Zusätzlich inklusive
- Bier- und Käseverkostung in der Abtei von Val Dieu
- sz-Reiseleitung
3*-Hotel Park Inn by Radisson Hasselt
Lage
Das Hotel Park Inn by Radisson Hasselt genießt eine erstklassige Lage im Stadtzentrum von Hasselt und grenzt an das Radisson Blu Hotel. Diese Hochhaushotels zusammen sind die beiden höchsten Gebäude der Stadt. Das Hotel bietet die beste Aussicht über die Stadt! Genießen Sie die hervorragende Aussicht auf die Skyline der Stadt sowie die Nähe zu Top-Attraktionen wie der Trixxo Arena und dem wunderschönen Japanischen Garten. Das Hotel Park Inn Hasselt liegt außerdem in der Nähe zahlreicher öffentlicher Verkehrsmittel, sodass Sie viele andere beliebte Ziele bequem erreichen können.
Zimmer
Genießen Sie die entspannte Atmosphäre der 94 modernen und farbenfrohen Hotelzimmer. Jedes Zimmer bietet moderne Annehmlichkeiten wie kostenfreies Highspeed-WLAN und einen Flachbild-LCD-TV.
Hoteleinrichtung
Beginnen Sie Ihren Morgen mit einem herzhaften Frühstück, bevor Sie sich auf den Weg in den Tag machen. Die Bar & Lounge des Hotels ist der ideale Ort, um nach einem Tag voller Besichtigungen bei einem Drink zu entspannen. Wenn Sie es eilig haben oder nicht hungrig genug für eine Mahlzeit sind, nutzen Sie den 24-Stunden-Kiosk in der Lobby.
Zum hoteleigenen Fitnesscenter haben Sie kostenfreien Zugang.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Zielland
Belgien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Brüssel |
National- und Amtssprache: | Niederländisch, Französisch, Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +32 |
Polizei: | 100 |
Notarzt: | 100 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ E, Typ F |
Essen
- Einflüsse der französischen Küche
- Viele ausgezeichnete Restaurants und Cafés
- Aber auch viele Streetfood Stände
- Belgische Schokolade → ist berühmt und Schokoladenfabriken/das Kakaomuseum können besichtigt werden
- Häufig verwendete Lebensmittel: Wild, Meeresfrüchte, Butter, Sahne, belgische Schokolade
Landestypische Gerichte
- Moules-frites → Miesmuscheln mit Pommes frites
- Waffeln aller Art
- Stoemp → Kartoffelpüree mit Karotten und Lauch, dazu wahlweise Bratwurst oder Blutwurst
- Carbonnade Flamande → Rindfleisch geschmort in Bier mit Zwiebeln, Senf und Gewürzen, dazu Pommes oder Stoemp
- Spekulatius → National-Keks
Getränke
- Belgien ist für seine Brauereien und die damit zusammenhängende Vielzahl an Bieren bekannt
- Brauereibesuche mit Bierproben sind möglich
- Belgisches Bier
- Kriek → Bier mit Fruchtauszug, z. B. Kirsche
- Duvel → hochprozentiger Schnaps
Infrastruktur
- Sehr gutes Eisenbahnnetz vorhanden
- Sehr gute Busverbindungen vorhanden
- Sehr gut ausgebautes Autobahnnetz
- E-Roller können per App als Transportmittel genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Man sollte sich informieren, welche Sprache man in welchem Teil des Landes spricht
- Allerdings sprechen viele Einwohner mit Besuchern lieber Englisch als ihre eigene Sprache
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, die persönlichere Form der begrüßung ist ein Kuss auf beide Wangen
- Gastgeber freuen sich über kleine Geschenke wie Blumen
- Zu Beginn einer Mahlzeit wünscht man sich einen "Guten Appetit/bon appetit/eet smakelijk"
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 EUR por Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 EUR pro Tag |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Niederlande
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Amsterdam |
National- und Amtssprache: | Niederländisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +31 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst
- Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse
Landestypische Gerichte:
- Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert
- Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
- Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt
- Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert
- Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst
- Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge
- Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch
- Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding
- Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen
Getränke
- Jenever → einheimischer Gin
- Heineke und Amstel → einheimische Biersorten
- Advocaat → einheimischer Eierlikör
- Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Hotel: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Taxi: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
- Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
- Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.