Danzig: Hansepracht und Wanderdünen
Perle der Ostsee in prächtiger Fassung
- Faszinierende Hafenstadt Danzig
- Wanderdüne im Slowinski Nationalpark
- Kaschubei – Kultur pur
Perle der Ostsee in prächtiger Fassung
- Faszinierende Hafenstadt Danzig
- Wanderdüne im Slowinski Nationalpark
- Kaschubei – Kultur pur
Die „Perle der Ostsee“ liegt an der Mündung der Weichsel. Danzig - bedeutende Hansestadt des Mittelalters, Anfang des letzten Jahrhunderts freie Stadt, zum Ende des Ostblocks Ausgangspunkt der polnischen Demokratiebewegung - die Stadt glänzt in schönster Pracht und präsentiert seine reiche Geschichte.
Deren beeindruckendste steinerne Zeugen gilt es in der Altstadt und der Rechtstadt zu besichtigen. Katharinenkirche, altes Rathaus, das mächtige Krantor, große Mühle und Langer Markt sind nur einige der vielen Stationen der Stadtführung, die uns heute noch in Ehrfurcht den Reichtum der Hanse bewundern lassen. So richtig schön wird aber auch die Perle der Ostsee erst durch ihre prächtige Fassung. Deshalb widmen wir einen Tag der Reise dem Besuch im beeindruckenden Slowinski Nationalpark. Dort haben Eiszeiten, Wind und Gezeiten eine großartige Landschaft von Nehrungen und Wanderdünen mit einer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt geschaffen, die Sie - teils in Elektrowagen, teils wandernd - erkunden und bestaunen. Ein archaisches und ergreifendes Naturerlebnis.
Einen tiefen Einblick in die Kultur der Region Kaschubei gönnen wir uns ebenfalls. In Kartuzy besichtigen Sie die mittelalterliche Stiftskirche mit ihrem charakteristischen „Sargdeckeldach“. Die typische Keramikkunst der Region bringt Ihnen die Familie Necel in ihrer Manufaktur im Dorf Chmielno nah. In Zukowo besuchen Sie außerdem das älteste und unumstritten eines der beeindruckendsten Freilichtmuseen Polens. Nach sechs Tagen kehren Sie mit einer ganzen Perlenkette glänzender Erlebnisse nach Hause zurück.
Programm
1. Tag: Anreise
Heute beginnt die Reise mit der Fahrt nach Danzig.
2. Tag: Stadtführung durch Danzig und Freizeit
Die Städte Danzig (Gdansk), Gdingen (Gdynia) und Zoppot (Sopot) waren einst getrennte Städte und sind zur sogenannten „Dreistadt“ verschmolzen, wobei jede der drei Städte sich auf ihre eigene Geschichte und Atmosphäre stolz beziehen kann. Danzig gilt als das Juwel Polens. Fallen Ihnen zu dieser geschichtsträchtigen Stadt nicht auch die Buddenbrooks, die Blechtrommel und das berühmte Danziger Goldwasser ein? Gdingen ist eine umtriebige Geschäftsstadt, die einst den größten und modernsten Hafen an der Ostsee hatte. Und Zoppot gilt als mondäne Kurstadt, in der die Zeit wie zurückgedreht scheint, wo schon Marlene Dietrich über die Flaniermeile „Monte Cassino“ spazierte.
Bei der heutigen Stadtführung gehen Sie über den Königsweg, der vom Hohen Tor über den Langen Markt führt. Dabei sehen Sie den Artushof, den Neptunbrunnen und das Rechtsstädtische Rathaus sowie zahlreiche pastellfarbene Patrizierhäuser an der Langen Gasse. Fehlen darf natürlich auch nicht das Symbol der Stadt, die Marienkirche, und das hölzerne Krantor. Lassen Sie diese geschichtsträchtige Stadt auf sich wirken!
Am Nachmittag haben Sie Freizeit für eigene Erkundungen.
3. Tag: Wanderdüne im Slowinski Nationalpark
Mit einem örtlichen Reiseleiter unternehmen Sie einen Ausflug zum Slowinzischen Nationalpark, dessen Nehrungen und Wanderdünen durch Eiszeiten, Wind und Gezeiten geprägt wurden. Im Nationalpark angekommen bringt Sie ein Elektrowagen Richtung Wanderdüne. Die letzten zwei Kilometer müssen zu Fuß zurück gelegt werden. Genießen Sie den kleinen Spaziergang und freuen Sie sich auf einen Höhepunkt dieser Reise. Der Dünenbereich erstreckt sich auf über 500 Hektar und wird daher auch gerne als die polnische Sahara bezeichnet. Je nach Windverhältnissen kann die Düne bis zu 42 Meter hoch werden und wandert jedes Jahr etwas 12 Meter Richtung Osten.
Nachdem Sie die Wanderdüne erkundet haben, bringt Sie der Elektrowagen zurück zum Reisebus für die Rückfahrt nach Danzig.
4. Tag: Kaschubei
Heute steht ein weiterer Ausflug auf dem Programm. Zusammen mit einem örtlichen Reiseleiter fahren Sie in die kulturträchtige Region Kaschubei. Dort leben die Kaschuben, die sich von den Polen durch eine eigene Sprache und Traditionen unterscheiden.
Während des Ausflugs besichtigen Sie unter anderem die Stiftskirche Kartuzy, die sich im Herzen der Kaschubischen Seenplatte befindet. Die Kirche wurde Ende des 14. Jahrhunderts errichtet und sticht durch ihr einzigartiges Dach hervor, das die Form eines Sargdeckels hat. Aber auch innen gibt es viel zu sehen. Der reich ausgestattete Innenraum besticht durch gotische und barocke Elemente. Neben den acht Altären, gotischen Stützpfeilern, dem reich verzierten Stuhl des Abtes und den flandrischen Ledertapeten ist die Uhr im Zentrum der Chorbalustrade besonders sehenswert. Sie zeigt die Uhrzeit mit nur einem Zeiger an und auf dem Ende des Pendels sitzt der Todesengel mit Sense.
Die Region ist außerdem für ihre Töpferkunst bekannt, die Sie im Necel Museum bewundern können. Die Familie Necel stellt seit drei Generationen Töpferwaren im traditionellen Stil der Kaschubei her. Natürlich gehört auch die traditionsreiche Stickerei zu den Kulturgütern der Region. Diese erleben Sie auf einer kleinen Ausstellung un Zukowo. Ein Höhepunkt des Tages ist sicherlich der Besuch des ältesten Freilichmuseums Polens. Auf 22 Hektar befinden sich 40 Gebäude, darunter vier Gutsherrenhäuser, eine Dorfschule und eine Kirche, in der manchmal noch Trauungen stattfinden.
5. Tag: Freizeit oder fak. Ausflug nach Hel
Genießen Sie einen entspannten Tag in Danzig und gehen Sie auf Entdeckungstour. Oder Sie fahren mit dem Schiff auf die Halbinsel Hel (zubuchbar). Die 34 km lange Landzunge überzeugt mit feinen Sandstränden, diversen Museen und gemütlichen Kneipen, die Sie ganz nach Lust und Laune erkunden können. Für Tierliebhaber bietet sich außerdem ein Besuch (Eintrititt nicht inkl.) im Fokarium in Hel, der Robben Station der Universität Danzig, an.
6. Tag: Heimreise
Nach ereignisreichen Tagen treten Sie heute die Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Danzig: Hansepracht und Wanderdünen
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotel & Verpflegung
- 5 Übernachtungen im 3*- Focus Hotel in Danzig (Gdansk)
- 5x Frühstück
- 4x Abendessen im Hotel
- 1 Abendessen in einem Restaurant
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Ausflüge: Slowinski Nationalpark und Kaschubei mit örtl. Reiseleitung
- Stadtführung: Danzig mit örtl. Reiseleitung
- Fahrt mit Elektrowagen im Slowinski Nationalpark
- Eintritt und Führung: Freilichtmuseum Wdzydze
- Eintritte: Slowinski Nationalpark, Stiftskirche Kartuzy, Necel Keramikmuseum in Chmielno, Stickereiausstellung in Zukowo
Zusätzlich inklusive
- Ortstaxe Danzig
- sz-Reiseleitung
3*- Focus Hotel in Danzig
Lage
Das Focus Hotel Gdansk befindet sich etwa 20 Gehminuten (ca. 2,2 km) außerhalb der Danziger Altstadt. Der Strand ist mit einer 20-minütigen Straßenbahnfahrt erreichbar.
Zimmer
Die hellen und modern eingerichteten Zimmer verfügen über Flachbild-TV, kostenfreies WLAN sowie Kaffee- und Teezubehör. Im eigenen Bad liegt ein Haartrockner bereit.
Hoteleinrichtung
Das Hotel verfügt neben einer 24-Stunden-Rezeption mit Safe über einen Fitnessraum und Sauna. Im Restaurant werden internationale Gerichte serviert und in der Lobbybar lässt es sich herrlich bei einem Drink entspannen.
Zielland
Polen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Warschau |
National- und Amtssprache: | Polnisch |
Währungscode: | PLN |
Internationale Vorwahl: | +48 |
Polizei: | 997/112 |
Notarzt: | 999/112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die polnische Küche ist mit den Küchen der östlichen Nachbarländer Polens verwandt, weist aber auch zu den mitteleuropäischen und skandinavischen Küchen einige Parallelen auf
- In Polen gibt es sehr viele Seen und Flüsse, weshalb Fisch eine wichtige Rolle in Polens Kulinarik spielt
- Die wichtigsten Beilagen sind Kartoffeln und Weißkohl, aber auch Gemüse wie Erbsen, Rote-Bete, Bohnen und Tomaten finden oft Verwendung in den Gerichten
Landestypische Gerichte:
- Bigos → Nationalgericht, ein Eintopf mit Weißkohl und Sauerkraut, dazu kommt Fleisch und manchmal auch Wurst
- Piroggen → gelten auch als Nationalgericht, gefüllte Teigtaschen, gibt es in verschiedenen Varianten
- Barsczc → Rote-Bete-Suppe, oft gibt man Uszak hinein, das sind Teigtaschen mit Pilz-, Kraut- oder Fleischfüllung
- Golabki → Kohlrouladen, die mit Hackfleisch und Reis oder Buchweizen gefüllt werden
- Zrazy Zawijane → mit Pilzen gefüllte Rouladen in saurer Sahne
Getränke
- Wodka → wird eiskalt getrunken, gibt es in vielen Geschmacksrichtungen
- Zywiec, Okocim & EB → beliebtesten Biermarken
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Ein dichtes Eisenbahnnetz, Taxis, Überland- und Stadtbusse sowie Bahnen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2 (auch für Fahrradfahrer)
- In der Regel sind alle Autobahnen mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Polen ist ein Handkuss noch üblich und zeugt bei Begrüßung einer Frau von besonderem Respekt
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 5PLN Zimmerservice: unüblich, aber bei sehr gutem Service 5-10 PLN |
Taxi: | unüblich, aber es kann aufgerundet werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist meistens gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist in der Öffentlichkeit verboten
- Das Fotografieren von gekennzeichneten Anlagen und Ämtern ist verboten
- In Kaliningrad, dem Grenzgebiet nach Russland, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Polen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Warschau |
National- und Amtssprache: | Polnisch |
Währungscode: | PLN |
Internationale Vorwahl: | +48 |
Polizei: | 997/112 |
Notarzt: | 999/112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die polnische Küche ist mit den Küchen der östlichen Nachbarländer Polens verwandt, weist aber auch zu den mitteleuropäischen und skandinavischen Küchen einige Parallelen auf
- In Polen gibt es sehr viele Seen und Flüsse, weshalb Fisch eine wichtige Rolle in Polens Kulinarik spielt
- Die wichtigsten Beilagen sind Kartoffeln und Weißkohl, aber auch Gemüse wie Erbsen, Rote-Bete, Bohnen und Tomaten finden oft Verwendung in den Gerichten
Landestypische Gerichte:
- Bigos → Nationalgericht, ein Eintopf mit Weißkohl und Sauerkraut, dazu kommt Fleisch und manchmal auch Wurst
- Piroggen → gelten auch als Nationalgericht, gefüllte Teigtaschen, gibt es in verschiedenen Varianten
- Barsczc → Rote-Bete-Suppe, oft gibt man Uszak hinein, das sind Teigtaschen mit Pilz-, Kraut- oder Fleischfüllung
- Golabki → Kohlrouladen, die mit Hackfleisch und Reis oder Buchweizen gefüllt werden
- Zrazy Zawijane → mit Pilzen gefüllte Rouladen in saurer Sahne
Getränke
- Wodka → wird eiskalt getrunken, gibt es in vielen Geschmacksrichtungen
- Zywiec, Okocim & EB → beliebtesten Biermarken
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Ein dichtes Eisenbahnnetz, Taxis, Überland- und Stadtbusse sowie Bahnen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2 (auch für Fahrradfahrer)
- In der Regel sind alle Autobahnen mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Polen ist ein Handkuss noch üblich und zeugt bei Begrüßung einer Frau von besonderem Respekt
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 5PLN Zimmerservice: unüblich, aber bei sehr gutem Service 5-10 PLN |
Taxi: | unüblich, aber es kann aufgerundet werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist meistens gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist in der Öffentlichkeit verboten
- Das Fotografieren von gekennzeichneten Anlagen und Ämtern ist verboten
- In Kaliningrad, dem Grenzgebiet nach Russland, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.