Einmal "Balkanplatte" mit allem!
6 Länder in 10 Tagen: Unentdeckte Perlen des Balkans
- Faszinierende Städte, historische Orte und Kulturen des Balkans u.a. mit Belgrad, Skopje, Ohrid, Tirana, Kruja, Bar, Budva, Cetinje, Kotor, Perast, Dubrovnik, Mostar, Sarajevo und Tuzla
- Traditionell-mazedonisches Abendessen mit Musik in Skopje
- Schifffahrt auf dem Ohridsee
- Schinkenverkostung im Bergdorf Njegusi
6 Länder in 10 Tagen: Unentdeckte Perlen des Balkans
- Faszinierende Städte, historische Orte und Kulturen des Balkans u.a. mit Belgrad, Skopje, Ohrid, Tirana, Kruja, Bar, Budva, Cetinje, Kotor, Perast, Dubrovnik, Mostar, Sarajevo und Tuzla
- Traditionell-mazedonisches Abendessen mit Musik in Skopje
- Schifffahrt auf dem Ohridsee
- Schinkenverkostung im Bergdorf Njegusi
Uns kommen beim Balkan vor allem Strände und deftige Grillgerichte begleitet vom obligatorischen Slivovitz in den Sinn? Lernen wir doch mal hinzu, denn auf dieser zehntägigen großen Rundreise gibt es den wahren Balkan zu entdecken. Sechs Länder in zehn Tagen, faszinierende Städte, große Namen, historische Orte und Kulturen stehen auf dem Plan!
Ein Schmelztiegel der Kulturen ist die serbische Hauptstadt Belgrad mit der Festung Kalemegdan hoch über der Donau. Skopje, Stadt Alexanders des Großen, fasziniert durch ihren Mix aus historischer Altstadt, überragt von Moscheen, Basartreiben und moderner Architektur. Ohrid am Ohridsee fasziniert mit seinen mittelalterlichen Kirchen und steilen Gassen und ist nicht ohne Grund ein UNESCO Weltkulturerbe. Fast orientalisch mutet die albanische Hauptstadt Tirana mit ihrer Hauptmoschee und dem prächtigen Skanderbeg-Platz an. Dem albanischen Nationalhelden folgen wir zur Burg von Kruje, bevor wir mit Shkodra, Albaniens älteste Stadt mit einem unvergleichlichen Panoramablick von der dortigen Festungsruine, erreichen. Mit der Ruinenstadt Bar und Budva, einer der ältesten Ansiedlungen der Adria, erreichen wir Montenegro. Eine spektakuläre Bergstraße führt uns nach Njegusi, wo wir den berühmten Schinken verkosten, bevor wir gut gestärkt die mittelalterliche Festung und Altstadt von Kotor vor der Szenerie der idyllischen Bucht bewundern. Mit Dubrovnik sehen wir die Perle der Adria und nach der Besichtigung von Festung und Altstadt bleibt kein Zweifel, dass sie diesen Titel verdient. Mit Neum besuchen wir den einzigen Küstenort Bosnien-Herzegowinas und sehen in der Hauptstadt Mostar die wiederaufgebaute Brücke Stari Most - Symbol für Frieden und Koexistenz nach kriegerischen Zeiten. Das „Jerusalem des Balkans“ Sarajevo ist die letzte Station, bevor die Reise über Tuzla zurück nach Belgrad geht.
Programm
1. Tag: Anreise nach Belgrad (Serbien)
Nach Ihrem Flug nach Belgrad werden Sie von Ihrer Reiseleitung empfangen und per Bus zu Ihrem Hotel gebracht. Nutzen Sie die Zeit, um sich einzurichten und erste Eindrücke der serbischen Hauptstadt zu sammeln.
2. Tag: Stadtführung in Belgrad – Fahrt über Novi Sad nach Skopje (Nord-Mazedonien)
Am Vormittag erkunden Sie die serbische Hauptstadt Belgrad und besichtigen einige ihrer berühmtesten Sehenswürdigkeiten. Sie besuchen die Festung Kalemegdan, die einen beeindruckenden Blick auf die Mündung von Donau und Save bietet, und schlendern durch die Knez Mihailova, die belebte Einkaufsstraße mit historischen Gebäuden und modernen Boutiquen.
Nach der Stadtführung setzen Sie Ihre Reise in Richtung Süden fort, vorbei an Novi Sad und weiter zur mazedonischen Grenze. Kurz nach der Überquerung erreichen Sie die Hauptstadt Skopje. Am Abend genießen Sie ein typisch mazedonisches Abendessen in einem Restaurant in der Stadt, begleitet von traditioneller Musik – ein perfekter Einstieg in die Kultur und Kulinarik Mazedoniens.
3. Tag: Stadtführung in Skopje – Weiterfahrt über Tetovo nach Ohrid
Am Vormittag entdecken Sie die Sehenswürdigkeiten der mazedonischen Hauptstadt Skopje. Sie besichtigen die historische Altstadt mit der Festung Kale und dem Großen Basar sowie die moderne Neustadt mit dem Alexander-Brunnen und dem Mutter-Theresa-Haus. Am Nachmittag setzen Sie die Reise in Richtung Ohrid fort und machen einen Stopp in Tetovo, um die berühmte „Bunte Moschee“ zu besichtigen. Am Abend erreichen Sie Ihr Hotel in der UNESCO-Stadt Ohrid, wo Sie den Tag entspannt ausklingen lassen.
4. Tag: Bootsfahrt auf dem Ohridsee – Stadtführung in Ohrid – Weiterfahrt über Elbasan nach Tirana (Albanien)
Der Tag beginnt mit einer malerischen Bootsfahrt auf dem Ohridsee, einem der ältesten und tiefsten Seen der Welt. Die ruhige Atmosphäre und das klare Wasser bieten die perfekte Kulisse, um die Schönheit dieses Naturwunders zu genießen. Im Anschluss begeben Sie sich auf einen Rundgang durch die historische UNESCO-Stadt Ohrid. Hier besichtigen Sie die beeindruckende Festung des Königs Samuel und die Kirche Sv. Periblebtos, die mit ihren kunstvollen Fresken und ihrer Geschichte beeindruckt.
Nachmittags geht die Fahrt weiter durch die malerische Landschaft Albaniens, vorbei an der Stadt Elbasan, bis Sie schließlich Tirana, die Hauptstadt des Landes, erreichen. Dort erwartet Sie eine Panorama-Stadtrundfahrt, bei der Sie erste Eindrücke dieser lebendigen Stadt sammeln können, bevor Sie in Ihrem Hotel einchecken und den Abend zur freien Verfügung haben.
5. Tag: Fahrt nach Kruja – Weiterfahrt über Shkoder und Bar nach Budva (Montenegro)
Nach einem ausgiebigen Frühstück starten wir unseren Tag mit einer Fahrt in die historische Stadt Kruja, die eng mit dem albanischen Nationalhelden Skanderbeg verbunden ist. Die malerische Altstadt und die Festung bieten einen Einblick in die Geschichte und Kultur des Landes.
Nach diesem Besuch setzen Sie die Reise fort und fahren in die nördlichste Stadt Albaniens, Shkoder. Hier besichtigen wir die imposante Festung Rozafa, die hoch über der Stadt thront und einen atemberaubenden Blick über die Umgebung bietet. Anschließend überqueren wir die Grenze zu Montenegro und halten in Stari Bar, einem historischen Ort, an dem wir in das Leben vergangener Jahrhunderte eintauchen.
Am Abend erreichen wir schließlich unser Hotel in Budva.
6. Tag: Fahrt über Cetinje in das Bergdorf Njegusi mit Schinkenverkostung – Weiterfahrt über Panoramastraße an die Bucht von Kotor – Stadtführung in Kotor – Weiterfahrt über Perast mit Klosterinsel nach Budva
Am Morgen führt uns unsere Reise in die historische Hauptstadt Montenegros, Cetinje. Hier tauchen wir in die Vergangenheit des Landes ein und besichtigen den alten Königspalast, der Zeugnis der reichen Geschichte und Kultur Montenegros ist.
Im Anschluss fahren wir weiter in das malerische Bergdorf Njegusi. Hier haben Sie die Gelegenheit, den berühmten montenegrinischen Rohschinken zu verkosten und mehr über die traditionelle Herstellung dieses regionalen Spezialitätenprodukts zu erfahren.
Unsere Route führt uns dann über eine spektakuläre Panoramastraße hinunter in den beeindruckenden Fjord von Kotor, dem einzigen Fjord Südeuropas. Nach einer ausführlichen Stadtbesichtigung in Kotor, die uns die mittelalterliche Architektur und die engen Gassen näherbringt, setzen wir unsere Reise fort und erreichen Perast. Von dort aus unternehmen wir eine Bootsfahrt zur Klosterinsel Maria am Felsen, einem kleinen, aber faszinierenden Eiland im Herzen des Fjords.
Am Abend kehren wir schließlich nach Budva zurück, wo Sie die Möglichkeit haben, den Tag entspannt im Hotel ausklingen zu lassen.
7. Tag: Fahrt Dubrovnik (Kroatien) und Stadtführung – Weiterfahrt nach Neum (Bosnien-Herzegowina)
Ein weiteres Highlight unserer Reise erwartet uns heute. Nachdem wir die Grenze zu Kroatien überquert haben, erreichen wir die berühmte „Perle der Adria“ – Dubrovnik. Diese beeindruckende Stadt, die für ihre gut erhaltene Altstadt und ihre monumentalen Festungsmauern bekannt ist, lädt zu einer Erkundungstour ein. Während einer zweistündigen Führung besichtigen wir beeindruckende Sehenswürdigkeiten wie die prächtige Kathedrale und die mächtigen Stadtmauern, die Dubrovnik umgeben und eine atemberaubende Aussicht auf die Adria bieten.
Nach der Führung haben Sie Zeit zur freien Verfügung, um die besondere Atmosphäre der Stadt auf sich wirken zu lassen und die Seele baumeln zu lassen – sei es bei einem Spaziergang durch die malerischen Gassen oder bei einem Kaffee mit Blick auf das Meer.
Am Nachmittag setzen wir unsere Reise fort und fahren zu unserem Hotel in der bosnischen Küstenstadt Neum.
8. Tag: Fahrt nach Mostar und Stadtführung – Weiterfahrt nach Sarajevo und Stadtführung
Der Tag beginnt mit einer Fahrt nach Mostar, wo wir bei unserer Stadtbesichtigung die berühmte Stari Most, die historische Brücke, bewundern. Die charmante Altstadt bietet Einblicke in die osmanische Architektur und Geschichte der Region.
Anschließend fahren wir weiter nach Sarajevo, die Hauptstadt Bosniens. Hier erwartet Sie eine ausführliche Stadtbesichtigung, bei der wir die kulturelle Vielfalt und die historische Altstadt erkunden. Nach diesem Erlebnis beziehen wir unser Hotel.
9. Tag: Fahrt nach Tuzla und Stadtführung – Weiterfahrt nach Belgrad (Serbien)
Bevor wir Bosnien-Herzegowina verlassen, machen wir einen Stopp in der Stadt Tuzla, deren Name auf das Salz zurückgeht. Tuzla war einst der größte Salzlieferant des alten Jugoslawiens. Bei einem Rundgang durch die Altstadt erkunden wir die Geschichte und Atmosphäre dieses besonderen Ortes.
Im Anschluss setzen wir unsere Reise fort und überqueren die Grenze nach Serbien. Am Nachmittag erreichen wir die serbische Hauptstadt Belgrad, wo Sie die Möglichkeit haben, die lebendige Stadt zu erleben und den Tag entspannt ausklingen zu lassen.
10. Tag: Heimreise
Am letzten Tag Ihrer Reise erfolgt der Transfer zum Flughafen für Ihren Rückflug. Mit vielen unvergesslichen Eindrücken und Erinnerungen treten Sie die Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Einmal "Balkanplatte" mit allem!
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
- Ungefähre Gruppengröße:
- 22
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Belgrad und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im Reisebus während der Rundreise
Hotels & Verpflegung
Alle Übernachtungen in landestypischen 4*-Hotels
- 1 Übernachtung im landestypischen 4*-Hotel in Belgrad
- 1 Übernachtung im landestypischen 4*-Hotel in Skopje
- 1 Übernachtung im landestypischen 4*-Hotel in Ohrid
- 1 Übernachtung im landestypischen 4*-Hotel in Tirana
- 2 Übernachtungen im landestypischen 4*-Hotel in Budva
- 1 Übernachtung im landestypischen 4*-Hotel in Neum
- 1 Übernachtung im landestypischen 4*-Hotel in Sarajevo
- 1 Übernachtung im landestypischen 4*-Hotel in Belgrad
- 9x Frühstück
- 9x Abendessen (davon 1x traditionell-mazedonisches Abendessen mit Musik in einem Restaurant)
Ausflüge & Besichtigungen
- Stadtführungen: Belgrad, Skopje, Ohrid, Tirana, Kruja, Bar, Cetinje, Kotor, Dubrovnik, Mostar, Sarajevo und Tuzla
- Aufenthalte: Novi Sad, Tetovo, Elbasan, Shkoder, Bergdorf Njegusi, Perast
- Schifffahrten: auf dem Ohridsee und von Perast zur Klosterinsel Maria am Felsen
- Eintritte: Bunte Moschee in Tetovo, Kirche Sv. Peribleptos in Ohrid, Festung Rozafa in Shkoder, Altstadt in Bar, Kloster Maria am Felsen in Perast und Alte Apotheke in Dubrovnik
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Kurtaxe
- Schinkenverkostung im Bergdorf Njegusi
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung: 1.-9. Tag
- sz-Reisebegleitung
Zielland
Serbien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Belgrad |
National- und Amtssprache: | Serbisch |
Währungscode: | RSD |
Internationale Vorwahl: | +381 |
Polizei: | 192/112 |
Notarzt: | 194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche in Serbien ist von Region zu Region verschieden
- Typisch für viele Gerichte in Serbien ist eine Menge an Fleisch
- Das Essen wird häufig sehr stark gewürzt
Landestypische Gerichte
- Djuvec → Nationalgericht, geschmorter Reis, zu dem Zutaten wie Erbsen, Zwiebeln, Paprika und Knoblauch hinzugegeben werden
- Pasulj → eine serbische Bohnensuppe
- Sarma → Kohlrouladen aus Hackfleisch, Reis und Weißkohlblättern
- Cevapcici → Gehacktes vom Holzkohlegrill
- Ratluk → eine Süßigkeit aus Zucker und Stärke
- Cupavci → Kokosschnitten
- Palacinke → Eierkuchen
Getränke
- Einheimische Weine
- Lozova Rakija → Traubenschnaps
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen
- Das Straßennetz ist unterschiedlich gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3 (Fahranfänger: 0,0)
- Auf Autobahnen gibt es eine Mautpflicht
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | 5-10% |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
- In Belgrad ist die medizinische Versorgung durch private Kliniken gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Mitnahme von Anhaltern über die Grenze kann den Strafbestand der Schleusung von Flüchtlingen erfüllen
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten ist verboten
- Prostitution ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Bei Einreise besteht Meldepflicht bei der Polizei (ausgenommen sind Personen, die im Hotel übernachten)
Republik Nord-Mazedonien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Skopje |
National- und Amtssprache: | Mazedonisch |
Währungscode: | MKD |
Internationale Vorwahl: | +389 |
Polizei: | 192 |
Notarzt: | 194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die mazedonische Küche wurde jahrelang von der orientalischen und mediterranen Küche beeinflusst
- Wichtigste Zutaten: Weizen und Mais
Landestypische Gerichte
- Shopska-Salat → aus Salat, Tomaten, Schafskäse, Zwiebeln und Gurken
- Kebab → eine Fladenrolle mit Gemüse, Salat, Rind- oder Lammfleisch und weiteren Zutaten
- Moussaka → ein Auflauf aus Kartoffeln und Auberginen
- Cevapcici → kleine Röllchen aus Hackfleisch, die zusammen mit Paprika und Zwiebeln verfeinert und dann gut gewürzt angebraten werden
- Kadaifi → das süße Gebäck wird aus dünnen Teigfäden hergestellt und mit Mandeln oder Walnüssen gefüllt
- Alva → eine Masse aus Zutaten wie Zucker, Honig und Ölsamen, die es mit verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Vanille oder Kakao zu kaufen gibt
Getränke
- Einheimische Biersorten
- Rakia → hochprozentiger Alkohol, der als Aperitif getrunken wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Das Straßennetzwerk ist gut ausgebaut
- Es gibt Eisenbahnverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,1)
- Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist sehr gut
- In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Wer Migranten ohne Visa über die Grenzen transportiert oder ihnen dabei hilft, erfüllt den Strafbestand der Schleusung
- Das Fotografieren oder sonstiges Dokumentieren von militärischen Personen und Objekten ist strafbar
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (bei Aufenthalt im Hotel oder Pension wird dies meistens übernommen)
Albanien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Tirana |
National- und Amtssprache: | Albanisch |
Währungscode: | ALL |
Internationale Vorwahl: | +355 |
Polizei: | 19 |
Notarzt: | 17 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ L |
Essen
- Außerhalb von Städten sind Restaurants eher selten
- In Albanien gibt es hauptsächlich Gerichte der Balkanküche mit türkischem Einfluss
- Süße Speisen sind in Albanien sehr beliebt
- Häufig verwendete Produkte: Gemüse, Fleisch, und Brot, Getreide, Fisch, Milchprodukte, Olivenöl, Käse, Knoblauch und Kräuter
- In den Hotels werden meistens internationale Gerichte angeboten
Landestypische Gerichte
- Fërgesë Tirane - Pfannengericht mit Fleisch und Leberstücken, dazu Ei und Tomate
- Tavë Kosi - überbackenes Hammelfleisch in Joghurt
- Oshaf - Feigen- und Schafsmilch Pudding aus Gjirokastra
- Pilaf - Reisgericht
- Paća - kräftige Suppe
- Sarma - gefüllte Wein- und Kohlblätter
- Turshia - eingelegtes und gebratenes Gemüse
- Fila - Gebäck mit Sahnefüllung
- Fasul - Bohnensuppe
- Baklava - Süßspeise
Getränke
- Viele importierte Getränke wie österreichisches Dosenbier, Anisschnaps aus Griechenland und mazedonischer Wein
- Zu vielen Speisen wird Buttermilch serviert
- Raki → klarer Tresterschnaps
- Raki rrushi → Traubenschnaps
- Albanische Weinbrände
- Kafe Turke → Türkischer Kaffee
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt Zugverbindungen und öffentliche Busse zwischen den meisten Städten
- Busse sind bei Überlandfahrten oft in einem schlechten Zustand
- Hauptverbindungsstraßen sind meistens gut ausgebaut
- Kleinere Straßen sind eher schlecht ausgebaut
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Männer berühren sich traditionell seitlich mit den Köpfen
- Es ist nicht üblich, bei häuslichen Besuchen Blumen mitzubringen
- "Ja" verdeutlicht man durch kurzes seitliches Kopfschütteln
- "Nein" verdeutlicht man durch Heben des Kopfes, unterstrichen mit einem Schnalzen und optional einer Bewegung des Zeigefingers
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die ärztliche Versorgung ist unzureichend
- Operationen sollten nur im Notfall durchgeführt werden
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Toleranz in der Bevölkerung gegenüber Homosexualität ist gering
- Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden
- Prostitution ist in Albanien verboten
- Von scheinbaren Schnäppchen, die Hehlerware sein könnten (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damen-Handtaschen und Uhren), wird ausdrücklich abgeraten
- Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Montenegro
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Podgorica |
National- und Amtssprache: | Montenegrinisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +382 |
Polizei: | 122 |
Notarzt: | 124 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche von Montenegro ist sehr vielfältig
- Die montenegrinische Küche ist durch die Küchen verschiedener Länder beeinflusst
- Die Gerichte variieren von Region zu Region
Landestypische Gerichte
- Kacamak → Polenta mit Kartoffeln und einem bestimmten Käse
- Pihtije → Schwein oder Ente in Sülze
- Prsut → Parmaschinken
- Cevapcici → gehacktes vom Holzkohlegrill
- Raznjici → Fleischspieß
- Japrak → mit Fleisch gefüllte Wein- oder Kohlblätter
- Alva → zerstoßene Nüsse in Honig
- Lokum → türkischer Honig
Getränke
- Lozova Rakija → Traubenschnaps
- Nicksiko Pivo → einheimisches Bier
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist teilweise in schlechtem Zustand
- Eisenbahnverkehr, Bus- und Fährverbindungen sowie Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Die Nutzung des Sozina Tunnels ist mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es gibt eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (bei Aufenthalt im Hotel wird die Meldung übernommen)
Kroatien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Zagreb |
National- und Amtssprache: | Kroatisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +385 |
Polizei: | 112/192 |
Notarzt: | 112/194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC + MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
- Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
- Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
- Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet
Landestypische Gerichte:
- Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
- Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
- Fisch- und Gemüsesuppen
- gemischte Grillplatten
- Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
- Calamari und Scampi
- Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken
Getränke
- Kaffee
- Wein oder Kräuterschnaps
- Prosek → Dessertwein
- Maraschino → Kirschlikör
- Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
- In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
- Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung |
Hotel: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
- Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Bosnien und Herzegowina
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Sarajevo |
National- und Amtssprache: | Bosnisch, Serbisch, Kroatisch |
Währungscode: | BAM |
Internationale Vorwahl: | +378 |
Polizei: | 122 |
Notarzt: | 124 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die bosnische Küche bietet schmackhaftes und gesundes Essen
- Alle Speisen sind sehr reichhaltig
- Häufig verwendete Lebensmittel: Tomaten, Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Paprika, Gurken, Karotten, Kohl, Pilze, Spinat, Kürbis und Bohnen
Landestypische Gerichte
- Ćevapi → geformtes Rinderhackfleisch, normalerweise werden 5-10 Stück auf einem Teller oder in einem Fladenbrot serviert, oft mit Zwiebeln und Sauerrahm
- Burek → Strudel aus fein gehacktem Fleisch mit Zwiebeln und Gewürzen gemischt
- Begova čorba → dicke Suppe mit Hühnchen und Gemüse, Okra, eine Bohne, wird extra für die Suppe getrocknet
- Uštipci → kleine gebratene Teigkugeln mit süßer oder pikanter Füllung
- Klepe → Teigtaschen gefüllt mit Fleisch oder Käse, dazu wird Joghurt oder Knoblauchsauce serviert
Getränke
- Leitungswasser kann getrunken werden, der Verzehr von abgepacktem Trinkwasser wird jedoch empfohlen
- Softdrinks und alkoholische Getränke
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Bus- und Zugverbindungen sind vorhanden und weitgehend verlässlich
- Der Straßenzustand ist verhältnismäßig schlecht
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze; 0,3 (bei Fahranfängern und Personen unter 21 Jahren 0,0)
- Nicht alle von gängigen Navigationsgeräten empfohlenen Routen sind befahrbar
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Es gibt eine ethnische und religiöse Vielfalt, die von den Besuchern respektiert werden sollten
- Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nicht gern gesehen
- Zur Begrüßung wird die Hand gereicht
- Bei besserer Bekanntschaft gibt man sich 4 Küsschen abwechselnd auf die Wangen
- Vor dem Betreten einer Wohnung werden die Schuhe ausgezogen
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | üblich, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | üblich, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Innerhalb der großen Städte ist die medizinische Versorgung d3eutlich besser als auf dem Land
- Jedoch entspricht die medizinische Versorgung generell nicht den EU-Standards
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden droht meist eine Haftstrafe
- Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird
- Die Mitnahme von Anhaltern kann bei Grenzübergang strafrechtlich verfolgt werden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.