Kroatische Riviera: Ooh! und Aah! auf Schritt und Tritt
Entdeckungsreise mit Istrien, Krk und Plitvitzer Seen
- 4*-Hotel mit Poolanlage direkt an der Adriaküste
- Krk, Istrien, Opatija und die Plitvitzer Seen entdecken
- Verkostung kroatischer Spezialitäten
Entdeckungsreise mit Istrien, Krk und Plitvitzer Seen
- 4*-Hotel mit Poolanlage direkt an der Adriaküste
- Krk, Istrien, Opatija und die Plitvitzer Seen entdecken
- Verkostung kroatischer Spezialitäten
Manchmal ist die kroatische Sprache mit Vokalen ziemlich geizig. Und das hat auch einen guten Grund, wie Sie spätestens beim Besuch der malerischen Insel Krk mit ihrer jahrtausendealten Geschichte erfahren werden. Denn vor allem Ihre Ooh’s und Aah’s werden Sie hier auf Schritt und Tritt viel dringender brauchen, um Ihr Entzücken auszudrücken.
Das milde Klima der Adria mit Badestränden, Fjorden und Felsinseln, sanfte Seen- und Flusslandschaften, urwüchsiger Bergwelt und die architektonischen Zeugen großer Geschichte liegen in Kroatien so nah beieinander, dass man den Eindruck bekommt, hier habe der Weltenarchitekt sein Modell für Europa hinterlassen.
Über allem liegt die mediterrane Lebensfreude und sprichwörtliche Gastfreundschaft der Kroaten, deren selbstbewusster Stolz sich nicht in Überheblichkeit, sondern in der Freude ausdrückt, Besuchern ihr Land und seine Besonderheiten zu präsentieren.
Wer sich dafür öffnet wird zum Beispiel eine überraschend vielfältige und regional geprägte Küche entdecken. Unbedingt zu empfehlen sind aber auch die großartigen kroatischen Weine, die zwar wenig bekannt sind, aber edelsten Tropfen aus Frankreich oder Italien in nichts nachstehen. Dass die Kroaten ihren Wein am liebsten selbst trinken, macht sie noch sympathischer.
Lassen Sie also ein wenig Platz im Koffer und bewahren Sie sich einige Aah’s und Ooh’s für eine Weinprobe auf. Und wenn das nicht gelingt, ein „mmmh!“ tut’s auch! Freuen Sie sich auf diese tolle Reise!
Programm
1. Tag: Anreise
Sie reisen über Österreich und Slowenien an die Kroatische Riviera nach Lovran. Im Hotel werden Sie bereits zu Ihrem späten Abendessen erwartet.
2. Tag: Opatija und Freizeit
Bei einem halbtägigen Ausflug besuchen Sie das mondäne Kurstädtchen Opatija, am Fuße des Učka-Gebirgsmassivs. Das älteste kroatische Heilbad an der Adria ist von einer besonders üppigen subtropischen Vegetation umgeben. Sie besichtigen auf einem individuellen Spaziergang die Parkanlagen bei der Villa Angiolina und schlendern entlang der schönen Küstenpromenade, der Lungomare. Sie war früher Promeniermeile des Geldadels und der Aristokratie und präsentiert sich noch heute malerisch den Besuchern. Bunte Blumen recken ihre Köpfe zum Himmel, Palmen wehen in der Brise und im Hintergrund das blau leuchtende Wasser der Adria, auf dem große und kleine Boote schaukeln...
Am Nachmittag haben Sie Freizeit, die Sie individuell nutzen können, z.B. zur Entspannung im hoteleigenen Hallen- oder Freibad.
3. Tag: Freizeit oder Ausflug nach Pula mit Amphitheater und Besuch eines Olivenbauerns (fakultativ buchbar)
Heute haben Sie wieder die Wahl, ob Sie lieber in Lovran bleiben möchten oder an unserem fak. Ausflug teilnehmen möchten.
Die Altstadt von Pula ist noch sehr gut erhalten, und auf Schritt und Tritt begegnen Sie der römischen Vergangenheit. Alle Sehenswürdigkeiten lassen sich bequem zu Fuß erreichen und Ihre örtliche Reiseleitung freut sich, Ihnen die Attraktionen dieses Ortes näher zu bringen. Besonders interessant und sicherlich die Hauptattraktion von Pula ist das Amphitheater. In der fünftgrößten Arena der Welt fanden bis zu 23.000 Zuschauer Platz. Aber auch der Triumphbogen Porta Herculea – ein römisches Bauwerk aus dem 1. Jahrhundert vor Christus - und der Platz der Republik mit dem Augustustempel sind einen Abstecher wert.
Im Anschluss besuchen Sie die wunderschöne, typisch kroatische Stadt Moscenice mit ihrer sehenswerten Kirche, dem ethnografischem Museum und einer Olivenmühle.
Dort erhalten Sie eine Olivenölprobe verschiedener Öle mit Brot, dazu werden Ihnen Getränke gereicht.
4. Tag: Inselrundfahrt Krk und Schifffahrt zur Insel Kosljun
Ein Besuch der bezaubernden Insel Krk steht heute auf dem Reiseprogramm. Sie ist das größte Juwel in der Reihe der mehr als eintausend kroatischen Inseln und liegt eingerahmt von tiefgrünen Kiefernwäldern in der Kvarner Bucht, die berühmt für ihr kristallklares Wasser ist.
Von Lovran aus erreichen Sie das Eiland über die Krk-Brücke, ein technisches Meisterwerk. Sie war bei ihrer Eröffnung die am weitesten gespannte Beton-Bogenbrücke der Welt.
Zunächst geht es nach Krk, dem gleichnamigen Hauptort der Insel. Bei einem Rundgang durch die autofreie Altstadt tauchen Sie ein in die 2.000 Jahre alte Geschichte der Stadt. Prachtvolle Paläste, Kirchen sowie eine Festung sind hier ebenso zu bestaunen wie eine malerische Hafenpromenade. Anschließend haben Sie noch ein wenig Zeit, um sich individuell umzusehen.
Ein weiterer Höhepunkt ist die Schifffahrt hinüber zur kleinen Insel Kosljun, in der Bucht von Punat gelegen (die Schifffahrt ist wetterabhängig, die Insel kann bei starkem Seegang nicht angefahren werden, dann verbleibt die Gruppe länger in Krk). Sie wird noch immer von Franziskaner-Mönchen bewirtschaftet. Neben der üppig geschmückten Klosterkirche ist der uralte Kreuzgang einen Besuch wert. Im Anschluss genießen Sie eine kleine Weinprobe mit kroatischen Schinken und Käse.
Das Abendessen nehmen Sie wieder in Ihrem Hotel ein.
5. Tag: Rundfahrt Halbinsel Istrien mit Besuch der Städte Rovinj und Poreč
Heute reisen Sie entlang der Westküste Istriens und besuchen so reizvolle Städtchen wie Rovinj und Poreč.
Erster Besichtigungspunkt ist Rovinj. In die Altstadt gelangen Sie durch das ehemalige Haupttor der Stadt, dem Porta Balbi, welches mit Wappen und dem geflügelten Löwen der Venezianischen Republik verziert ist. Erkunden Sie das romanisch-gotische Stadtbild bei einem Spaziergang durch die schmalen Gassen und kleinen Straßen oder genießen Sie die Sicht auf zahlreiche Inseln während Sie sich an der Hafenpromenade stärken.
Weiter geht es nach Poreč. Die grüne Stadt erstreckt sich über eine kleine Halbinsel, welche durch die vorgelagerte Insel Sveti Nikolai abgeschirmt wird. Hand in Hand mit der Natur wird hier großgeschrieben, so finden sich im Stadtbild zahlreiche Grünflächen und Parks. Bedeutsamste Sehenswürdigkeit ist die prachtvolle Euphrasius-Basilika mit ihrem angrenzenden Kirchenkomplex. Ebenfalls sehenswert sind die Überreste der Stadtbefestigung und die Hauptgasse der Stadt, der Decumanus, wo Sie entlang authentischer Bauten flanieren können.
Ihr Abendessen genießen Sie wieder im Hotel.
6. Tag: Freizeit oder Ausflug Nationalpark Plitvitzer Seen (fakultativ buchbar)
Sie haben die Wahl, ob Sie heute im Hotel bleiben oder mit Ihrer Reiseleitung eines der Naturwunder von Kroatien, die Plitvitzer Seen, besichtigen möchten.
In dicht bewaldetem, karstigem Bergland stürzen zahlreiche Wasserfälle in 16 türkisblaue Seen, welche sich wie Perlen an einer Kette aneinander reihen. Diese sind durch kilometerlange Fußwege und Holzbrücken erschlossen. Bereits seit 1979, und damit als eines der ersten Naturdenkmäler weltweit, wurden die Plitvitzer Seen zum UNESCO-Weltnaturerbe erklärt.
Weltweite Bekanntheit erlangte das Seengebiet auch durch Karl-May-Filme, welche hier gedreht wurden. Heute dient der Nationalpark noch immer als beliebte Filmkulisse, allerdings nicht mehr für große Filmproduktionen, sondern für die Heimvideos der begeisterten Besucher.
7. Tag: Freizeit
Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Ob Sie die Annehmlichkeiten des Hotels in Anspruch nehmen und sich richtig erholen oder einen Ausflug in die nähere Umgebung unternehmen, bspw. für eine kleine Wanderung, bleibt Ihnen überlassen! Lassen Sie es sich gut gehen an diesem Freizeittag!
8. Tag: Heimreise
Mit vielen neuen Eindrücken verlassen Sie die Kroatische Riviera und treten die Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Kroatische Riviera: Ooh! und Aah! auf Schritt und Tritt
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 35
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotel & Verpflegung
- 7 Übernachtungen im 4*-Hotel Excelsior in Lovran
- 7x Frühstück
- 7x Abendessen als Büfett
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Aufenthalt: Opatija
- Ausflüge: Rundfahrt Halbinsel Istrien und Inselrundfahrt Krk mit örtl. Reiseleitung
- Schifffahrt: Insel Kosljun (wetterabhängig)
- Eintritt: Museum Franziskanerkloster
Zusätzlich inklusive
- Willkommensdrink
- Kleine Verkostung kroatischer Spezialitäten (Wein, Schinken und Käse)
- Freie Nutzung der Poolanlage mit Hallen- und Freibad sowie Sauna, Liegestühle, Sonnenschirme, sowie Nordic Walking Stöcke (nach Verfügbarkeit)
- Örtliche Reiseleitung: 4. & 5. Tag
- Kurtaxe
- sz-Reiseleitung
4*-Hotel Excelsior in Lovran
Lage
Umgeben von einem baumreichen Park an der Riviera Opatija liegt das 4*-Hotel Excelsior direkt an der Adriaküste und bietet alle Annehmlichkeiten, die für schöne Urlaubstage sorgen. Der bequeme Zugang zur Küstenpromenade Lungomare sowie organisierte Tages- und Freizeitaktionen sorgen dafür, dass für jeden Geschmack das richtige Angebot dabei ist.
Zimmer
Die insgesamt 177 Zimmer des Hauses bieten ein gemütliches und entspanntes Ambiente. Mit Bad/Dusche und WC, Haartrockner, Telefon, Fernseher und Minibar sind sie voll ausgestattet. Zusätzlich stehen ein Zimmersafe und eine Klimaanlage zur Verfügung.
Hoteleinrichtung
Genießen Sie im Hotel das SPA-Zentrum mit Massageräumen oder erfreuen Sie sich am kühlen Nass in einem der Außenpools oder am Strand. Zusätzlich können Sie als Gast das Hallenbad und die Sauna des Hauses nutzen. Wenn Sie Hunger oder Durst verspüren, wird Ihnen allerorts geholfen. Das Hotel verfügt über zahlreiche Möglichkeiten in dieser Hinsicht, z.B. das Restaurant, die Pizzeria und eine Aperitif-Bar mit Außenterrasse, die einen spektakulären Ausblick auf die Riviera Opatija bietet. Zum Hotel gehört auch eine Taverne, in der köstliche Spezialitäten der Region geboten werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Zielland
Kroatien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Zagreb |
National- und Amtssprache: | Kroatisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +385 |
Polizei: | 112/192 |
Notarzt: | 112/194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC + MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
- Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
- Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
- Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet
Landestypische Gerichte:
- Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
- Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
- Fisch- und Gemüsesuppen
- gemischte Grillplatten
- Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
- Calamari und Scampi
- Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken
Getränke
- Kaffee
- Wein oder Kräuterschnaps
- Prosek → Dessertwein
- Maraschino → Kirschlikör
- Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
- In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
- Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung |
Hotel: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
- Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Slowenien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Ljubljana |
National- und Amtssprache: | Slowenisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +386 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche Sloweniens ist sehr vielseitig und wird vor allem von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
- Oftmals sind die Gerichte sehr einfach und deftig
- Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten, je nach Region ist sie unterschiedlich stark von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Struklji → Strudel aus Buchweizen gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung
- Jota → Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei
- Corba od pecurki sa krompirom → Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten
- Potica → Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüsse, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt
- Gibanica → sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird
Getränke
- Wein
- Sliwowitz → ein Obstbrand aus Pflaumen
- Pelinkovac → Kräuterlikör
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist gut ausgebaut
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,0)
- Auf Autobahnen (durch grüne Beschilderung gekennzeichnet) und einigen Fernstraßen (blau markiert) gilt eine Vignettenpflicht. Informationen finden sie unter: https://www.dars.si/tolling
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen werden nur in ungeraden Zahlen verschenkt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | 5-10% |
Taxi: | 5-10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in großen Städten ist befriedigend
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren darin befinden
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Ausflug Plitvitzer Seen:
Bitte beachten Sie, dass man für diesen Ausflug gut zu Fuß sein und festes Schuhwerk tragen muss. Über mehrere Stunden führt der Rundweg über Treppen und stellenweise auch rutschige Brücken durch den Nationalpark.
Baden in der Adria:
Sollten Sie im Meer baden wollen, empfehlen wir Ihnen, geschlossene Badeschuhe einzupacken.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis zu Impfungen:
Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.