Neusiedler See: Eine Opernreise für alle Sinne
„Der fliegende Holländer“ von Richard Wagner
- Oper im Steinbruch: "Der fliegende Holländer" von Richard Wagner
- Ausflug nach Eisenstadt
- Weinverkostung Wingut Esterhazy in Trausdorf
„Der fliegende Holländer“ von Richard Wagner
- Oper im Steinbruch: "Der fliegende Holländer" von Richard Wagner
- Ausflug nach Eisenstadt
- Weinverkostung Wingut Esterhazy in Trausdorf
Sie lieben Opern ganz besonders dann, wenn sie in spektakulärer Kulisse unter freiem Himmel aufgeführt werden? Dann lieben Sie natürlich die Arena von Verona oder die Seebühne von Bregenz. Aber kennen Sie auch die größte Naturbühne Europas im Römersteinbruch von St. Margarethen im österreichischen Burgenland? Hier hat der Jahrtausende lange Abbau des Kalksandsteins aus dem u.a. das Wiener Rathaus errichtet wurde, eine spektakuläre Arena hinterlassen, die seit 1996 alljährlich Opernfans aus aller Welt mit werkgetreuen Inszenierungen - dargeboten von Weltstars - anzieht.
Wenn in der Spielzeit 2025 Wagners „Fliegender Holländer“ auf dem Spielplan steht, sind Sie mit uns dabei. Ermöglicht werden die Festspiele durch die Stiftung Esterhazy, die auf jene Fürstenfamilie zurückgeht, die mit dem Schloss Esterhazy in Eisenstadt eines der schönsten Barockschlösser Österreichs bewohnte. Heute können Sie hier bei einem Besuch beeindruckende Einblicke in das einstige Leben bei Hofe gewinnen.
Nach Ihrem Tagesausflug nach Rust am Neusiedler See mit der bedeutenden gotischen Fischerkirche begegnet Ihnen der Name Esterhazy auf angenehme Art erneut, denn Sie kehren auf dem Weingut der Familie in Trausdorf zu einer Kellereibesichtigung mit Verkostung der besten Tropfen ein und bringen sich für die abendliche Opernaufführung in Stimmung.
Am letzten Tag der Reise können Sie das Opernerlebnis in aller Ruhe in Ihrem gemütlichen Hotel „nachklingen“ lassen. Oder Sie kommen mit auf unseren fakultativen Ausflug durch den Nationalpark Neusiedler See. In Pferdekutschen durchstreifen Sie die einzigartige Naturlandschaft mit ihren Schilfwäldern, genießen einen Heurigen und erleben erneut betörende Sinnenfreuden: auf dem Dufthof Steppenhof tauchen Sie ein in die Aromenwelt der Duftpflanzen. Riecht nach jeder Menge Spaß, oder?
Programm
1. Tag: Anreise
Das Burgenland erwartet Sie mit seiner beeindruckenden Natur und historischen Burgen, eingebettet in sanfte Hügel und Weinberge. Nach einer angenehmen Anreise im Reisebus erreichen Sie diese idyllische Region, die zu Erkundungen und Erholung gleichermaßen einlädt.
Nach Ihrer Ankunft im Hotel beziehen Sie Ihr Zimmer, das Ihnen eine erholsame Auszeit bietet. Lassen Sie den Tag bei einem gemütlichen Abendessen im Hotelrestaurant ausklingen, wo regionale Spezialitäten auf Sie warten.
2. Tag: Eisenstadt - Rundfahrt durch das Burgenland
Nach dem Frühstück fahren Sie gemeinsam nach Eisenstadt, der charmanten Hauptstadt des Burgenlands. Erkunden Sie die malerische Altstadt bei einem geführten Stadtrundgang mit einer örtlichen Reiseleitung. Dabei erfahren Sie Wissenswertes über die Geschichte und Kultur dieser bezaubernden Stadt. Ein besonderes Highlight ist der Besuch des prächtigen Schlosses Esterházy, wo Sie bei einer Führung die prachtvollen Räume und die faszinierende Geschichte der Fürstenfamilie Esterházy entdecken. Anschließend geht es auf eine Rundfahrt durch das malerische Burgenland, das mit seinen sanften Hügeln und idyllischen Weingärten begeistert. Den Tag lassen Sie bei einem gemütlichen Abendessen im Hotel ausklingen, wo regionale Spezialitäten auf Sie warten.
3. Tag: Rust - Weingut - Oper im Steinbruch
Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche Fahrt nach Rust, wo Sie Zeit für individuelle Erkundungen in der idyllischen Stadt am Neusiedler See haben. Spazieren Sie durch die charmanten Gassen, genießen Sie die Atmosphäre oder erkunden Sie die Natur rund um den See. Anschließend erwartet Sie eine exklusive Kellerführung mit Weinverkostung im Weingut Esterházy in Trausdorf, bei der Sie die erlesenen Weine der Region probieren können. Zurück im Hotel genießen Sie ein zeitiges Abendessen, das Ihnen Gelegenheit bietet, sich zu stärken und auf den Abend einzustimmen. Der Höhepunkt des Tages ist die Aufführung von Richard Wagners „Der fliegende Holländer“ in der beeindruckenden Oper im Steinbruch in St. Margarethen. Ein einzigartiges Erlebnis in einer atemberaubenden Kulisse.
4. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug in den Nationalpark Neusiedlersee (MTZ:20)
Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Vergügung. Verbingen die Sie den Tag in Ihrem Urlaubshotel oder begleiten Sie uns auf einen Ausflug in den Nationalpark Neusiedlersee (fakultativ, bitte bei Buchung mit angeben).
Ihr Ausflug beginnt im Nationalpark Neusiedlersee mit einer Kutschfahrt ab Illmitz. Diese einzigartige Tour bietet Ihnen die Möglichkeit, das faszinierende Pusztagebiet hautnah zu erleben. Entdecken Sie die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt dieser einmaligen Landschaft und genießen Sie die friedliche Atmosphäre, während die Kutsche Sie durch die malerische Natur führt. Im Anschluss dieser Fahrt erwartet Sie ein gemütliches Heurigenbuffet im Vinzenzhof Gangl in Illmitz, inklusive eines Getränks Ihrer Wahl – ob Wein, Wasser oder Traubensaft.
Danach erleben Sie ein Duftabenteuer am Neusiedlersee im Dufthof in Frauenkirchen. Bereits beim Betreten des Hofes umhüllt Sie eine Welt faszinierender Aromen. Ein Druftbauer führt Sie durch sein Reich voller Alchemie und Handwerkskunst, wo Sie in die außergewöhnliche Welt der Duftpflanzen eintauchen können. Ein Film zeigt Ihnen die Blütenpracht auf dem eigenen Duftfeld und vermittelt die Herausforderungen der Parfumölproduktion. Mit spannendem Kräuterwissen, Geschichten über Generationskonflikte und lustigen Anekdoten der Auftraggeber werden Sie zum Staunen gebracht. Auf dem alten Dachboden erleben Sie den intensiven Duft getrockneter Pflanzen, während im renovierten Schweinestall Destillen nach den Bauplänen von Leonardo Da Vinci anschaulich erklärt werden.
5. Tag: Heimreise
Mit unvergesslichen Eindrücken und neuen Erlebnissen im Gepäck treten Sie die Heimreise an und lassen die gemeinsamen Tage noch einmal Revue passieren.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Neusiedler See: Eine Opernreise für alle Sinne
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotel & Verpflegung
- 4 Übernachtungen im 4*-Hotel Pannonia Tower in Parndorf
- 4x Frühstück
- 4x Abendessen
Ausflüge und Besichtigungen
- Stadtführung: Eisenstadt mit örtlicher Reiseleitung
- Aufenthalte: Rust, Neusiedler See
- Eintritt und Führung: Schloss Esterházy
- Kellerführung mit Weinverkostung am Weingut Esterházy in Trausdorf
Zusätzlich inklusive
- Eintrittskarte Oper im Steinbruch: "Der fliegende Holländer" in Kat. 4
- sz-Reiseleitung
4*-Hotel Pannoniatower in Parndrof
Lage
Das Pannonia Tower Hotel, in bester Lage zwischen Wien, Bratislava und Budapest und direkt neben dem Designer Outlet Parndorf, ist der perfekte Ausgangspunkt für Ihre Entdeckungsreise durch das Burgenland.
Zimmer
Die Zimmer sind ausgestattet mit Klimaanlage, WLAN, Kühlschrank, Kaffee- und Teeset mit Wasserkocher und Safe.
Hoteleinrichtung
Im Hotel steht Ihnen die Lobby Bar, das Restaurant, die Tower Lounge im 14. Stock, Sauna, Solarium, Infrarotkabine und Fitnessraum zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Hotel finden Sie hier.
Zielland
Österreich
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Wien |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +43 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 144 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Tschechische Republik
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Prag |
National- und Amtssprache: | Tschechisch |
Währungscode: | CZK |
Internationale Vorwahl: | +420 |
Polizei: | 112/158 |
Notarzt: | 112/155 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt
- Sie ist einfach und deftig
- Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert
Landestypische Gerichte:
- Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
- Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen
- Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen
- Zelná → Weißkohlsuppe
Getränke
- Pivo → Bier
- Slivowitz → Pflaumenschnaps
- Merunkowitz → Aprikosenschnaps
- Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Eine Ostertradition am Ostermontag ist, dass Männer jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine schlagen. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen
Trinkgelder
Restaurant: | Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10% |
Hotel: | Gepäckservice: 24 CZK Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand
Nicht erlaubte Medikamente:
-
Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.
-
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Slowakei
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Bratislava |
National- und Amtssprache: | Slowakisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +421 |
Polizei: | 158 |
Notarzt: | 155 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die slowakische Küche ist aufgrund der Geschichte des Landes von den umliegenden regionalen Küchen beeinflusst
- Typische Zutaten der slowakischen Küche sind Schweinefleisch, Kartoffeln, Sauerkraut und Milchprodukte
Landestypische Gerichte
- Brimsennocken → werden aus Kartoffeln gekocht, dazu gibt es Schafskäse und Speck
- Kapustnica → Sauerkrautsuppe mit Rauchfleisch und oft mit Pilzen und Trockenpflaumen
- Gulasch → nach slowakischer Art mit Pilzen oder Preiselbeeren zubereitet
- Trdelnik → traditionelles Gebäck, hat die Form einer Rolle
Getränke
- Branntwein
- Bier
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist gut ausgebaut
- Gut ausgebaute Eisenbahn- und Busverbindungen
- Innerhalb der Städte stehen Straßenbahnen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Sofern genügend Kapazität vorhanden ist, können Schüler, Studenten, Rentner und Behinderte, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind, kostenlos mit der Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert werden. Dafür muss im Voraus eine einmalige Registrierung am Kassenschalter stattgefunden haben
- Autobahnen und einige Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Die elektronischen Vignetten können über das Web, an den Grenzübergängen und an Tankstellen erworben werden. Informationen finden sie unter: https://eznamka.sk/de
- Taxifahrten sind oft günstiger, wenn diese telefonisch oder über eine App bestellt werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, vor allem in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Parks und Spielplätzen, ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen besteht eine Meldepflicht, außer bei Aufenthalt in einem Hotel
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Hinweise zur Veranstaltung
Wetterfeste Kleidung
Die Aufführungen im Steinbruch St. Margarethen sind Open-Air und werden unter freiem Himmel durchgeführt. Die Aufführungen finden gegebenenfalls auch bei ungünstiger Witterung statt. Wir empfehlen unseren Gästen daher, im Falle einer Schlechtwettervorhersage regenfeste, warme Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
Absage, Verschiebung und Unterbrechung
Eine Absage kann erst zu Beginn der Vorstellung erfolgen und ausschließlich von der Festivalleitung vor Ort ausgesprochen werden. Die Festivalleitung behält sich vor, den Vorstellungsbeginn zu verschieben bzw. die Vorstellung witterungsbedingt zu unterbrechen.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.