Silvester in Polen: Ostsee oder Oder? Egal, Hauptsache Stettin!

Stettin im Winter
Stettin im Winter ©Mike Mareen - adobe stock
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Stettin , Haken-Terrassen (Wały Chrobrego) bei Nacht
Stettin ©majonit, fotolia.com
Blick auf Stettin
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Winter in Stettin
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Möven am Strand
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Stettin im Winter
Stettin , Haken-Terrassen (Wały Chrobrego) bei Nacht
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Möven am Strand

Silvesterball im Hotel mit Gala-Büfett, Musik & Getränken

  • Silvesterball im Hotel Radisson BLU in Stettin 
  • Insel Wollin mit Misdroy und Swinemünde
  • Ausflug in die idyllische Pommersche Schweiz
Buchungscode: PL-ST04

Silvesterball im Hotel mit Gala-Büfett, Musik & Getränken

  • Silvesterball im Hotel Radisson BLU in Stettin 
  • Insel Wollin mit Misdroy und Swinemünde
  • Ausflug in die idyllische Pommersche Schweiz
Buchungscode: PL-ST04

Eine doppelte Grenzerfahrung der angenehmsten Sorte erwartet Sie auf dieser Silvesterreise nach Stettin. Denn Sie überschreiten nicht nur die Jahresgrenze, sondern auch die zwischen Deutschland und Polen – Letztere gleich mehrfach.

Nur 130 km nördlich von Berlin, dort wo die Oder in die Ostsee mündet, liegt das polnische Stettin, wo Sie im zentral gelegenen 4*-Hotel wohnen und Silvester feiern werden. Zuvor allerdings erleben Sie zwei Tage lang eine der abwechslungsreichsten maritimen Land-schaften Europas. Das wasserreiche Stettin mit seinem Renaissanceschloss und der idyllischen Altstadt trägt nicht zufällig den Namen "Klein-Paris". Schon am Anreisetag können Sie sich auf einer ausgedehnten Führung selbst davon überzeugen.

Zurück nach Deutschland geht es am zweiten Tag. Von Cammin am Camminer Bodden fahren wir die wunderschöne Küste entlang bis nach Misdroy auf der Insel Wollin und weiter ins polnische Swinemünde auf der geteilten Insel Usedom.

Bevor am Silvesterabend die Korken knallen und Raketen fliegen, führt ein weiterer Ausflug nach Stargard in der Pommerschen Schweiz. Stargard, eingebettet in eine malerische Landschaft, ist eine der ältesten Städte Pommerns und hat unter anderem das größte mittelalterliche Rathaus Westpommerns. Machen Sie sich bei einem gemütlichen Spaziergang durch die Stadt schon einmal warm für eine durch-tanzte Silvesternacht zu Live-Musik. So holen Sie sich auch schon etwas Hunger für das Gala-Büfett im Hotel. Bleiben Sie ruhig länger wach – die Rückreise am Neujahrsmorgen bietet ausreichend Gelegenheit für ein entspanntes Nickerchen.

Buchen Sie jetzt Ihre Silvesterreise nach Stettin und starten Sie grenzenlos ins neue Jahr!

Programm

1. Tag: Anreise - Stadtführung in Stettin

Im bequemen Reisebus führt Sie Ihre Fahrt zur Hansestadt Stettin (Szczecin). Die heute siebtgrößte Stadt Polens wurde trotz der 65 Kilometer, die sie vom Meer trennen, auf Grund ihrer hervorragenden Lage im Mündungsgebiet der Ostsee einst Mitglied der Hanse. Aufgrund dessen und dank ihrer Nähe zu Berlin gelangte die Stadt früh zu Wohlstand. Nachdem Stettin im 2. Weltkrieg stark zerstört wurde, begann der Wiederaufbau, der die Stadt zu dem machte, was sie heute ist: ein dynamisches Industrie- und Hochschulzentrum, das sich dabei auch auf seine einstigen Erfolgsfaktoren stützt: Schiffbau, Fischerei und Wissenschaft. Schön restaurierte Häuser, das Schloss der Herzöge von Pommern und breite Boulevards, die nach Pariser Vorbild angelegt wurden, begeistern die Besucher ebenso wie die vielen Bars und Cafés der Stadt.

Im Rahmen einer Führung lernen Sie die stolze Hansestadt Stettin kennen und erfahren auch, welche „große“ Deutsche einst hier geboren wurde. Gemeinsam mit Ihrer örtlichen Reiseleitung erkunden Sie den Heumarkt mit seinen bunten und fröhlichen Fassaden, der seine Besucher zurück in die Zeit der mittelalterlichen Blüte versetzt. Das Herz der Stadt schlägt jedoch in den Gründerzeitquartieren der Neustadt. Spektakuläre postmoderne Architektur wechselt sich mit der mondänen Pracht vergangener Zeiten ab. Das gotische Rathaus, barocke Paläste und alte Alleen sind ebenso sehenswert wie die Kathedrale des Heiligen Jacobus und die repräsentative Hakenterrasse, die einen fantastischen Blick auf den Hafen bietet.

Nach dem Hotelbezug und dem Abendessen im Hotel haben Sie noch ausreichend Zeit für eigene Erkundungen in dieser lebendigen und von Studenten geprägten Stadt.

2. Tag: Ganztägiger Ausflug zur Insel Wollin mit Misdroy und Swinemünde

Am heutigen Tag steht zunächst die Fahrt vorbei am Camminer Bodden bis an die Ostseeküste nach Misdroy (Międzyzdroje), einem beliebten Ferienort auf der Insel Wollin, auf Ihrem Programm. Dort bummeln Sie ganz entspannt auf der wunderschön restaurierten Strandpromenade und genießen das Ostseepanorama.

Anschließend geht es weiter nach Swinemünde (Świnoujście). Die geteilte Stadt mit ihren ca. 40.000 Einwohnern ist die größte Stadt auf der Insel Usedom und wurde 1945 polnisch. Der charmante Kurort hat gute Chancen, seinen ehemaligen Status als Weltkurbad zurückzugewinnen.

Nach einem erlebnisreichen Tag geht es zurück nach Stettin.

3. Tag: Ausflug in die Pommersche Schweiz - Silvesterball im Hotel

Nach dem reichhaltigen Hotelfrühstück steht ein eindrucksvoller Ausflug in die Pommersche Schweiz auf dem Programm. Sie fahren nach Stargard, eine der ältesten Städte Pommerns. Dort halten Sie an für einen Rundgang. Weiter geht es in die Pommersche Schweiz, auch Pommersche Seenplatte genannt. Die romantische und teils raue Landschaft lädt mit ihren malerischen Hügeln, Hunderten von Seen und weiten, grünen Wäldern dazu ein, die Seele baumeln zu lassen.

Zurück in Stettin haben Sie noch ausreichend Zeit, um sich auf Ihren beschwingten Silvesterball im Hotel vorzubereiten. Lassen Sie bei Gala-Büfett, Live-Musik und Getränken (eine Flasche Sekt & eine Flasche Weißwein pro Buchung sowie alkoholfreie Getränke, Kaffee & Tee) das alte Jahr ausklingen und starten Sie gut in das Jahr 2024!

Hinweis: Das Hotel bittet um elegante Abendkleidung für die Feier. Die Damen gerne im Abendkleid und die Herren mit Jackett und Krawatte.

4. Tag: Heimreise

Mit vielen schönen Erinnerungen im Gepäck treten Sie die Heimreise an.

PL-ST04

» Für diese Reise stehen im Moment keine Termine zur Verfügung.

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Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus

Hotel & Verpflegung

  • 3 Übernachtungen im 4*-Hotel Radisson BLU in Stettin (Szczecin)
  • 3x Frühstück
  • 2x Abendessen
  • Silvesterball im Hotel mit Gala-Büfett, Live-Musik und ausgewählten Getränken (eine Flasche Sekt & eine Flasche Weißwein für 2 Personen sowie alkoholfreie Getränke, Kaffee und Tee)

Ausflüge & Besichtigungen

  • Ausflüge: Insel Wollin mit Misdroy (Międzyzdroje) und Swinemünde (Świnoujście) sowie Stargard mit örtl. Reiseleitung
  • Stadtführung: Stettin mit örtl. Reiseleitung

Zusätzlich inklusive

  • 1 Flasche Wein bei Ankunft für 2 Personen
  • sz-Reiseleitung
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4*-Hotel Radisson BLU in Stettin

Lage

Das hervorragende First Class Hotel befindet sich im Herzen der alten Hansestadt Stettin, nur wenige Gehminuten von der historischen Altstadt entfernt.

Zimmer

Alle 369 komfortabel eingerichteten Zimmer sind mit Dusche/WC, Haatrockner, Minibar, Sat-TV und Telefon ausgestattet.

Hoteleinrichtung

Das Luxushotel bietet den Gästen 2 Restaurants, Café/Lobbybar, Copernicus Club, Wellnessbereich mit Pool, Sauna und Fitness-Center. 

4*-Hotel Radisson BLU Stettin
Außenansicht ©Radisson-Hotels
4*-Hotel Radisson BLU Stettin Zimmerbeispiel
Zimmerbeispiel ©Radisson-Hotels
4*-Hotel Radisson BLU Stettin
4*-Hotel Radisson BLU Stettin Zimmerbeispiel
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Zielland

Polen

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Warschau
National- und Amtssprache: Polnisch
Währungscode: PLN
Internationale Vorwahl: +48
Polizei: 997/112
Notarzt: 999/112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ E

Essen

  • Die polnische Küche ist mit den Küchen der östlichen Nachbarländer Polens verwandt, weist aber auch zu den mitteleuropäischen und skandinavischen Küchen einige Parallelen auf 
  • In Polen gibt es sehr viele Seen und Flüsse, weshalb Fisch eine wichtige Rolle in Polens Kulinarik spielt 
  • Die wichtigsten Beilagen sind Kartoffeln und Weißkohl, aber auch Gemüse wie Erbsen, Rote-Bete, Bohnen und Tomaten finden oft Verwendung in den Gerichten 

Landestypische Gerichte:

  • Bigos → Nationalgericht, ein Eintopf mit Weißkohl und Sauerkraut, dazu kommt Fleisch und manchmal auch Wurst 
  • Piroggen → gelten auch als Nationalgericht, gefüllte Teigtaschen, gibt es in verschiedenen Varianten
  • Barsczc → Rote-Bete-Suppe, oft gibt man Uszak hinein, das sind Teigtaschen mit Pilz-, Kraut- oder Fleischfüllung 
  • Golabki → Kohlrouladen, die mit Hackfleisch und Reis oder Buchweizen gefüllt werden 
  • Zrazy Zawijane → mit Pilzen gefüllte Rouladen in saurer Sahne 

Getränke

  • Wodka → wird eiskalt getrunken, gibt es in vielen Geschmacksrichtungen
  • Zywiec, Okocim & EB → beliebtesten Biermarken  
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Ein dichtes Eisenbahnnetz, Taxis, Überland- und Stadtbusse sowie Bahnen stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,2 (auch für Fahrradfahrer)
  • In der Regel sind alle Autobahnen mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • In Polen ist ein Handkuss noch üblich und zeugt bei Begrüßung einer Frau von besonderem Respekt

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 5PLN

Zimmerservice: unüblich, aber bei sehr gutem Service 5-10 PLN

Taxi: unüblich, aber es kann aufgerundet werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist meistens gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist in der Öffentlichkeit verboten
  • Das Fotografieren von gekennzeichneten Anlagen und Ämtern ist verboten
  • In Kaliningrad, dem Grenzgebiet nach Russland, ist die Grenze nicht gut gekennzeichnet, wer diese jedoch illegal übertritt, muss mit einer Festnahme rechnen

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
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Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.

Sitzplatzvergabe bei Busreisen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass vorab ausgewiesene Sitzplätze nicht garantiert werden können und es in Ausnahmefällen zu Änderungen kommen kann.

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