So schön ist der Balkan - Mosaik der Kulturen

Sebilj Brunnen
Sebilj Brunnen, Baščaršija Marktplatz in Sarajevo ©Boris Stroujko - adobe stock
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Dom des Heiligen Sava in Belgrad
Dom des Heiligen Sava in Belgrad ©nedomacki - adobe stock
Die Donau in Novi Sad
Die Donau in Novi Sad ©Nikolai Sorokin fotolia.com
Bischofspalast in Novi Sad
Bischofspalast in Novi Sad ©maylat - adobe stock
Dorf Mecavnik
Dorf Mecavnik ©Aleksandar Todorovic - adobe stock
Tara Gebirge in Serbien
Tara Gebirge in Serbien ©banepetkovic - adobe stock
Sarajevo
Sarajevo ©a_medvedkov - adobe stock
Bosnische Pita
Bosnische Pita ©Hein van Tonder - adobe stock
Handwerkliche Produkte
Handwerkliche Produkte ©Goran - adobe stock
Orientalische Kissen in Sarajevo
Orientalische Kissen in Sarajevo ©Ellica - adobe stock
Mostar
Mostar ©GISTEL - adobe stock
Split
Split ©KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS, Ante Zubović
Der Krka - Nationalpark bei Šibenik in Kroatien
Der Krka - Nationalpark bei Šibenik in Kroatien ©mojolo - Fotolia
Sebilj Brunnen
Dom des Heiligen Sava in Belgrad
Die Donau in Novi Sad
Bischofspalast in Novi Sad
Dorf Mecavnik
Tara Gebirge in Serbien
Sarajevo
Bosnische Pita
Handwerkliche Produkte
Orientalische Kissen in Sarajevo
Mostar
Split
Der Krka - Nationalpark bei Šibenik in Kroatien

Entdeckungen in Serbien und Bosnien und Herzegowina

  • Bunker von Tito 
  • Schifffahrt auf der Donau
  • Traditioneller serbischer Abend in Belgrad
  • Stadtführungen in Belgrad, Novi Sad, Sarajevo, Mostar, Split, Zagreb
ab 1629 €
Buchungscode: HR-ZA01

Entdeckungen in Serbien und Bosnien und Herzegowina

  • Bunker von Tito 
  • Schifffahrt auf der Donau
  • Traditioneller serbischer Abend in Belgrad
  • Stadtführungen in Belgrad, Novi Sad, Sarajevo, Mostar, Split, Zagreb
ab 1629 €
Buchungscode: HR-ZA01

Nach dem Zerfall Jugoslawiens dauerte es nicht lang, bis die Adriaküste Kroatiens wieder Touristen anlockte. Auch das kleine und vielfältige Slowenien lockt immer mehr Besucher an. Beide Länder liegen auch auf der Route dieser Rundreise über den Balkan - Ihre überraschendsten Entdeckungen hält sie aber mit Serbien und Bosnien und Herzegowina für Sie bereit. Beide Länder öffnen sich zunehmend für Reisende, was ein Segen ist, haben sie doch so viel zu bieten. In Serbien sind es unter anderem die Städte Belgrad und Novi Sad, die Sie in Staunen versetzen werden. Die Hauptstadt beeindruckt mit ihrer faszinierenden Mischung aus sozialistischer Vergangenheit und quirligem Aufbruch in die Moderne. In Novi Sad thront hoch über der Donau die Festung Petrovaradin und schon nach wenigen Augenblicken wird Ihnen klar, warum man die Stadt auch das Athen des Balkans nennt. Aber Serbien glänzt nicht nur mit seinen Städten: in Zlatibor fahren Sie mit der drittlängsten Gondelbahn der Welt und im Nationalpark Tara und dem Mokra Gora Gebirge zeigt sich das Land als naturschönes Paradies mit alpinem Charme. 

Erinnerungen an die jugoslawische Epoche begegnen Ihnen in Bosnien und Herzegowina, denn hier besichtigen Sie in bergiger Abgeschiedenheit nicht nur den Bunker des einstigen Staatschefs Tito, sondern sehen in Mostar auch die im Krieg zerstörte und originalgetreu wieder aufgebaute steinerne Brücke, die zum Symbol des Friedens wurde. Und natürlich besuchen Sie mit Sarajevo auch die faszinierende Hauptstadt am Übergang zwischen Orient und Okzident. 

Sie finden, Kroatien kommt auf dieser Reise zu kurz? Moment! Mit Stadtbesichtigungen in Split und Zagreb und einem Tag im wundervollen Krka Nationalpark mit seinen legendären Wasserfällen wird die Sache rund. Finden Sie auch? Dann kommen Sie mit auf diese Balkan-Entdeckungsreise.

Programm

1. Tag: Anreise über Österreich und Slowenien nach Kroatien, Zagreb

Sie reisen durch die landschaftlich schönen Länder Österreich und Slowenien und erreichen schließlich Kroatien. Ihre erste Unterkunft im Rahmen dieser Reise befindet sich im Raum Zagreb, der kroatischen Hauptstadt. In Ihrem Hotel werden Sie bereits zum Check-In und Abendessen erwartet. 

2. Tag: Belgrad mit Stadtführung und traditioneller serbischer Abend

Das Frühstück nehmen Sie, wie auch an den Folgetagen, im Hotel ein.

Der Grenzübertritt nach Serbien ist meist problemlos. Erst langsam tritt dieses Land in den Blick der Öffentlichkeit, denn nach dem Jugoslawienkrieg war es weitestgehend isoliert und öffnet sich jetzt für den Tourismus.

Gegen Mittag/frühen Nachmittag erreichen Sie Belgrad. Eine Stadt mit reicher Geschichte und lebendiger Kultur, die Sie im Rahmen einer Stadtführung mit einer örtlichen Reiseleitung erkunden. 

3. Tag: Kloster Krušedol – Novi Sad mit Stadtführung – Schifffahrt auf der Donau

Bei der Besichtigung des Klosters Krušedol, dem wichtigsten Kloster im Norden Serbiens mit wunderbaren Fresken aus dem 16. Jahrhundert möchten wir Ihnen die serbisch-orthodoxe Religion näherbringen. 

Leger, relaxed, umgeben auf der einen Seite von der fruchtbaren Ebene, auf der anderen Seite dem Gebirge und dem Fluss, ist Novi Sad die wahre Perle unter den serbischen Städten. Seine Architektur und seine Atmosphäre wurden im Lauf der Zeit von zahlreichen Nationen geprägt. Novi Sad wird auch das serbische Athen und das Gibraltar der Donau genannt.
Schauen Sie im Rahmen einer Stadtführung selbst: Sie besichtigen die Hauptfußgängerzone Zmai Jovina, die Kathedrale, den Dunavski Park (Donau-Park) und die orthodoxe Kirche. 

Den Nachmittag genießen Sie bei einer Schifffahrt auf der Donau.

Das Hotel ist jenes vom Vortag, Sie nehmen heute Abend auch das Abendessen im Hotel ein.

4. Tag: Fahrt mit einer der längsten Gondelbahnen der Welt in Zlatibor

Es ist schon ärgerlich, dass es in Venezuela und Bolivien noch längere Gondelbahnen gibt… sonst könnten wir hier mit Superlativen prahlen… Aber immerhin: heute fahren Sie auf einer Länge von fast 9 km mit der drittlängsten Gondelbahn der Welt! 

Diese befindet sich im Zlatibor Gebirge in Serbien. Die Kabinen sind vollständig geschlossen und bieten Platz für maximal 10 Personen pro Kabine. Belohnt werden Sie mit wunderschönen Ausblicken!

Das Abendessen und die Übernachtung erfolgen heute in einem Hotel im Raum Zlatibor.

5. Tag: Nationalpark Tara – Museumsbahn Šarganska osmica von Mokra Gora bis Šargan-Vitasi – Višegrad

Der Nationalpark Tara ist die grüne Lunge des Landes und bietet abwechslungsreiche und wunderschöne Ausblicke. Tanken Sie hier auf: gute Luft, grüne Landschaft, Berge, Gewässer – eine wunderbare Gegend zum Innehalten. Wegen seiner besonderen Artenvielfalt, unter anderem mehrere endemische Baum- und Pflanzenspezies sowie einiger sich hier befindenden archäologischen Stätten wurde die Region 1991 zum Schutzgebiet erklärt. 
Besonders beeindruckend sind die typischen Serbischen Fichten. Diese haben die Eiszeit einst nur hier auf dem Balkan überlebt.

Sie fahren in das Mokra Gora-Gebirge zum Dorf Mecavnik, in traditioneller Bauweise errichtet. Bei einem Spaziergang durch das Dorf sehen Sie die schönen alten Holzhäuser und nach berühmten Persönlichkeiten benannte Straßen. Anschließend wird es gemütlich: Sie fahren mit der Museumsbahn "Šarganska osmica" (Sarganer Achter), einer schmalspurigen Gebirgsbahn auf Gleisen in Form einer Acht, die durch beeindruckende Landschaft mit wechselndem Höhenunterschied von Mecavnik bis nach Šargan-Vitasi und zurückfährt. Der Zug passiert dabei 22 Tunnel und hält regelmäßig an, sodass Sie die Aussicht genießen und die großartige Landschaft mit Ihrer Kamera festhalten können. 

Nachmittags Fahrt über die Grenze nach Bosnien und Herzegowina. 

Im beschaulichen Städtchen Višegrad machen wir einen Stopp an der Mehmed-Paša-Sokolovic-Brücke, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Gebaut 1577 ist sie bekannt geworden als "Brücke über die Drina" durch den Roman von Ivo Andric und heute zurecht ein sehr beliebtes Fotomotiv.

Das Abendessen und die Übernachtung finden in einem Hotel im Raum Sarajevo statt.

6. Tag: Sarajevo mit Stadtführung – Bunker von Tito – Brücke über Neretva Fluss und Museum

Heute haben Sie zwar ein volles, aber auch ein sehr beeindruckendes Programm.
 
Den Tag starten Sie mit einer Stadtführung in Sarajevo, der Hauptstadt und größten Stadt von Bosnien und Herzegowina. 
Sarajevo hat eine bewegte Geschichte und ist bekannt als die "Stadt, in der der Osten auf den Westen trifft". Gegründet im 15. Jahrhundert von den Osmanen, erlebte die Stadt verschiedene Herrschaftsperioden, darunter die osmanische und die österreichisch-ungarische. Sarajevo wurde weltberühmt durch das Attentat auf Erzherzog Franz Ferdinand im Jahr 1914, das den Ersten Weltkrieg auslöste. In den 1990er Jahren erlitt die Stadt während des Bosnienkrieges eine der längsten Belagerungen der modernen Kriegsgeschichte. So vielfältig die Geschichte ist, so vielfältig ist auch die Stadt. Das historische Zentrum Baščaršija bildet ein belebter Basar mit engen Gassen, traditionellen Handwerksläden, Cafés und Restaurants und dem Sebilj Brunnen, Wahrzeichen der Stadt und beliebtes Fotomotiv. 
Besonders beeindruckend ist die Vielfalt religiöser Gebäude auf kleiner Fläche, so können Sie innerhalb „weniger Schritte“ sowohl eine Moschee, eine römisch-katholische Kathedrale und eine Synagoge sehen. Zeichen für die Offenheit und Vielfalt dieser schönen Stadt.
 
Weiter geht es nach Konjic, ca.  eine Stunde südwestlich von Sarajevo gelegen. Diese Region gilt wegen ihrer beeindruckenden Natur zu Recht als Juwel von Bosnien und Herzegowina. Hier befindet sich der Tito Bunker ARK (Atomska Ratna Komanda), versteckt in einem Bergmassiv 270 Meter unter der Erde. Der Bau dauerte von 1953 und 1979 – 25 Jahre lang und sollte dem ehemaligen jugoslawischen Staatspräsidenten Josip Broz Tito als Rückzugsort im Falle eines Atomkrieges dienen. Bis in die späten 1990er Jahre blieb die Existenz des Bunkers der Öffentlichkeit verborgen.
Sie besichtigen die Anlage im Rahmen einer Führung. Auf 6.400 Quadratmeter erstreckt sich die Anlage mit Kraftwerken, Kommunikationsräumen und Wohnheimen die bis zu 350 Personen für ein halbes Jahr hätten versorgen können.
Auch die privaten Räume für den Präsidenten sind zugänglich. 

Weiter geht es nach Jablanica, der Ort ist bekannt für die Eisenbahnbrücke über die Neretva, die während des Zweiten Weltkriegs von Partisanen zerstört wurde. Sie sehen eine Brückenruine (Nachbau) und bekommen eine kleine Führung im Museum “Die Schlacht für die Verwundeten in Neretva". 
Ein beeindruckender Besuch, der lange im Gedächtnis bleibt.

Anschließend Weiterfahrt nach Mostar, Abendessen und Übernachtung in einem Hotel im Raum Mostar.

7. Tag: Mostar mit Stadtführung

Heute entdecken Sie ein Stückchen von Herzegowina. Deren größte Stadt Mostar steht auf dem Besuchsprogramm. Wohlhabend wurde die Stadt insbesondere durch den steinernen Brückenbogen, der sich hier schon seit 1566 über die Neretva wölbt und damit das Hinterland mit der Adria verband. Diese wurde im Balkankrieg zerstört und später mit Unterstützung der UNESCO wieder aufgebaut und ist somit auch heute noch eines der wichtigsten Denkmäler der Region. Natürlich sehen Sie nicht nur die Brücke, sondern erleben auch die Stadt Mostar bei einem geführten Stadtrundgang.
Anschließend haben Sie Freizeit, um diese schöne Stadt auf eigene Faust zu erkunden. In den schönen Gassen drängen sich Geschäfte und Marktstände, Restaurants und Cafés. Es gibt ein Brückenmuseum, welches die lange Geschichte der Brücke nachzeichnet und für ganz Fleißige führt eine schmale Treppe hinauf zum Minarett der Koski-Mehmed-Paša-Moschee, wo sich ein schöner Blick über die Stadt bietet.
Genießen Sie den Nachmittag in dieser schönen Stadt!

Zum späten Nachmittag Weiterfahrt in den Raum Drvenik, Abendessen und Übernachtung im Hotel.

8. Tag: Split mit Stadtführung und Nationalpark Krka

Ihren heutigen Tag beginnen Sie mit der Erkundung von Split, die nach Zagreb zweitgrößte Stadt Kroatiens. Sie unternehmen eine Stadtführung mit einer örtlichen Reiseleitung und kommen dabei u.a. am Diokletianspalast vorbei (Eintritt nicht inklusive) und sehen zahlreiche Zeugnisse, die von der römischen Epoche über das Mittelalter bis in die Gegenwart reichen.

Nach dieser - wie viele Besucher meinen - beeindruckendsten kroatischen Stadt reisen Sie weiter zum Nationalpark Krka, einer idyllischen Flusslandschaft. Sieben unterschiedlich große Wasserfälle, Stromschnellen und Anstauungen bieten hier einen einzigartigen Anblick. Bei einer Führung erfahren Sie viel Wissenswertes über den Nationalpark und es bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, schöne Fotos zu machen.

Das Abendessen und die Übernachtung finden im Raum Vodice statt.

9. Tag: Zagreb mit Stadtbesichtigung

Sie fahren eine längere Strecke um wieder nach Zagreb zu gelangen. Hier erleben Sie zum Nachmittag einen Stadtrundgang durch die kroatische Hauptstadt, eine unglaublich grüne Stadt. Unzählige Parkanlagen und zahlreiche, zum großen Teil während der k. u. k. Monarchie errichtete Bauwerke, prägen das Stadtbild. Zu den bedeutendsten Sehenswürdigkeiten gehören die Kathedrale von Zagreb, auch Stephansdom genannt, sowie das kroatische Nationaltheater. Hier werden Konzerte gegeben und Kunstschätze ausgestellt. Lassen Sie sich überraschen von dieser schönen, noch relativ unentdeckten Stadt.
 
Das Abendessen und die Übernachtung finden im Raum Zagreb statt.

10. Tag: Heimreise

Nach interessanten und abwechslungsreichen Tagen in den drei Balkanstaaten Kroatien, Serbien und Bosnien und Herzegowina, die bis dato sehr unterschiedliche Entwicklungen nach dem Zusammenbruch Jugoslawiens genommen haben, reisen Sie heute zurück nach Deutschland.

Alles kommt nach Haus zurück.
(Sprichwort aus Serbien)

ab 1629 
HR-ZA01

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
So schön ist der Balkan - Mosaik der Kulturen
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25
Ungefähre Gruppengröße:
30

Termine

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F/G

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus

Hotels & Verpflegung

  • 9 Übernachtungen in guten Mittelklassehotels im Raum Zagreb, Belgrad, Zlatibor, Sarajevo, Mostar, Drvenik und Vodice
  • 9x Frühstück
  • 8x Abendessen 
  • 1x traditioneller serbischer Abend in Belgrad

Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben

  • Stadtführungen: Belgrad, Novi Sad, Sarajevo, Mostar, Split und Zagreb jeweils mit örtl. Reiseleitung
  • Ausflüge: Višegrad mit Mehmed-Paša-Sokolovic-Brücke, Konjic
  • Eintritt und Führung: Bunker von Tito, Museum Jablanica „Kampf für die Verwundeten am Neretva Fluss“ sowie Nationalpark Krka
  • Eintritt: Kloster Krušedol
  • Schifffahrt auf der Donau
  • Gondelbahn-Fahrt in Zlatibor
  • Fahrt mit Museumszug Šarganska osmica von Mokra Gora bis Šargan Vitasi

Zusätzlich inklusive 

  • Kurtaxe
  • Örtliche Reiseleitung: 3. Tag 
  • sz-Reiseleitung
ab 1629 
HR-ZA01

Zielland

Kroatien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Zagreb
National- und Amtssprache: Kroatisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +385
Polizei: 112/192
Notarzt: 112/194
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC + MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
  • Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
  • Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
  • Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet

Landestypische Gerichte:

  • Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
  • Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
  • Fisch- und Gemüsesuppen
  • gemischte Grillplatten
  • Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
  • Calamari und Scampi
  • Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken

Getränke

  • Kaffee
  • Wein oder Kräuterschnaps
  • Prosek → Dessertwein
  • Maraschino → Kirschlikör
  • Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
  • In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
  • Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung
Hotel:

Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen

Taxi: Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis:

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
  • Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Serbien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Belgrad
National- und Amtssprache: Serbisch
Währungscode: RSD
Internationale Vorwahl: +381
Polizei: 192/112
Notarzt: 194
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Küche in Serbien ist von Region zu Region verschieden 
  • Typisch für viele Gerichte in Serbien ist eine Menge an Fleisch 
  • Das Essen wird häufig sehr stark gewürzt 

Landestypische Gerichte

  • Djuvec → Nationalgericht, geschmorter Reis, zu dem Zutaten wie Erbsen, Zwiebeln, Paprika und Knoblauch hinzugegeben werden 
  • Pasulj → eine serbische Bohnensuppe 
  • Sarma → Kohlrouladen aus Hackfleisch, Reis und Weißkohlblättern 
  • Cevapcici → Gehacktes vom Holzkohlegrill 
  • Ratluk → eine Süßigkeit aus Zucker und Stärke
  • Cupavci → Kokosschnitten 
  • Palacinke → Eierkuchen 

Getränke

  • Einheimische Weine 
  • Lozova Rakija → Traubenschnaps 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen
  • Das Straßennetz ist unterschiedlich gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,3 (Fahranfänger: 0,0)
  • Auf Autobahnen gibt es eine Mautpflicht
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: 5-10%
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • In Belgrad ist die medizinische Versorgung durch private Kliniken gesichert

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Die Mitnahme von Anhaltern über die Grenze kann den Strafbestand der Schleusung von Flüchtlingen erfüllen
  • Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten ist verboten
  • Prostitution ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Bei Einreise besteht Meldepflicht bei der Polizei (ausgenommen sind Personen, die im Hotel übernachten)

Bosnien und Herzegowina

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Sarajevo
National- und Amtssprache: Bosnisch, Serbisch, Kroatisch
Währungscode: BAM
Internationale Vorwahl: +378
Polizei: 122
Notarzt: 124
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die bosnische Küche bietet schmackhaftes und gesundes Essen
  • Alle Speisen sind sehr reichhaltig
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Tomaten, Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch, Paprika, Gurken, Karotten, Kohl, Pilze, Spinat, Kürbis und Bohnen

Landestypische Gerichte

  • Ćevapi → geformtes Rinderhackfleisch, normalerweise werden 5-10 Stück auf einem Teller oder in einem Fladenbrot serviert, oft mit Zwiebeln und Sauerrahm
  • Burek → Strudel aus fein gehacktem Fleisch mit Zwiebeln und Gewürzen gemischt
  • Begova čorba → dicke Suppe mit Hühnchen und Gemüse, Okra, eine Bohne, wird extra für die Suppe getrocknet
  • Uštipci → kleine gebratene Teigkugeln mit süßer oder pikanter Füllung
  • Klepe → Teigtaschen gefüllt mit Fleisch oder Käse, dazu wird Joghurt oder Knoblauchsauce serviert

Getränke

  • Leitungswasser kann getrunken werden, der Verzehr von abgepacktem Trinkwasser wird jedoch empfohlen
  • Softdrinks und alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Bus- und Zugverbindungen sind vorhanden und weitgehend verlässlich 
  • Der Straßenzustand ist verhältnismäßig schlecht

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze; 0,3 (bei Fahranfängern und Personen unter 21 Jahren 0,0)
  • Nicht alle von gängigen Navigationsgeräten empfohlenen Routen sind befahrbar
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Es gibt eine ethnische und religiöse Vielfalt, die von den Besuchern respektiert werden sollten
  • Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nicht gern gesehen
  • Zur Begrüßung wird die Hand gereicht
  • Bei besserer Bekanntschaft gibt man sich 4 Küsschen abwechselnd auf die Wangen
  • Vor dem Betreten einer Wohnung werden die Schuhe ausgezogen

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: üblich, nach eigenem Ermessen
Taxi: üblich, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Innerhalb der großen Städte ist die medizinische Versorgung d3eutlich besser als auf dem Land
  • Jedoch entspricht die medizinische Versorgung generell nicht den EU-Standards

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden droht meist eine Haftstrafe
  • Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird
  • Die Mitnahme von Anhaltern kann bei Grenzübergang strafrechtlich verfolgt werden

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Slowenien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Ljubljana
National- und Amtssprache: Slowenisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +386
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Küche Sloweniens ist sehr vielseitig und wird vor allem von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst 
  • Oftmals sind die Gerichte sehr einfach und deftig
  • Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten, je nach Region ist sie unterschiedlich stark von den Küchen der Nachbarländer beeinflusst 

Landestypische Gerichte

  • Struklji → Strudel aus Buchweizen gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung
  • Jota → Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei
  • Corba od pecurki sa krompirom → Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten 
  • Potica → Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüsse, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt
  • Gibanica → sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird 

Getränke

  • Wein
  • Sliwowitz → ein Obstbrand aus Pflaumen 
  • Pelinkovac → Kräuterlikör
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die Infrastruktur ist gut ausgebaut
  • Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger: 0,0)
  • Auf Autobahnen (durch grüne Beschilderung gekennzeichnet) und einigen Fernstraßen (blau markiert) gilt eine Vignettenpflicht. Informationen finden sie unter: https://www.dars.si/tolling
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Blumen werden nur in ungeraden Zahlen verschenkt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: 5-10%
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in großen Städten ist befriedigend

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren darin befinden

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 1629 
HR-ZA01

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Reisedokument Reisepass (6 Monate):

Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

ab 1629 
HR-ZA01