Urlaub an der Nordsee
Grachten, Watt und Halligen mit Bootsfahrt + Inselrundfahrt Sylt
- Große Inselrundfahrt Sylt
- Motorbootfahrt durch die Nordfriesische Halligwelt
- Idylle und Erholung am Meer
Grachten, Watt und Halligen mit Bootsfahrt + Inselrundfahrt Sylt
- Große Inselrundfahrt Sylt
- Motorbootfahrt durch die Nordfriesische Halligwelt
- Idylle und Erholung am Meer
„Hoch im Norden, hinter den Deichen, bin ich geboren. Immer nur Wasser, ganz viele Fische, ..., hier kommt man ganz allmählich auf den Seehund.” Was Udo Lindenberg in jungen Jahren über Nordfriesland sang, gilt unter Norddeutschen durchaus als romantische Liebeserklärung. Das nicht immer einfache Leben mit Gezeiten, Sturmfluten und Fischerei hat eben auch im Gemüt des hiesigen Menschenschlags eine gewisse Rauheit hinterlassen.
Umso überraschter werden Sie von der Herzlichkeit und Gastfreundschaft sein, mit der die Nordfriesen Sie auf dieser Nordseereise umsorgen und Ihnen einen authentischen Einblick in das Leben am Meer ermöglichen werden.
Ihr „Heimathafen" ist das Hotel Neuwarft in Dagebüll, unweit des Nordseestrandes gelegen. Von hier aus erkunden Sie das deutsche Ferienparadies Sylt. Ein Tagesausflug über die Halbinsel Eiderstedt führt Sie bis nach Friedrichstadt. Die holländisch inspirierte Planstadt an der Treene mit ihren vielen Grachten und Brücken erkunden Sie standesgemäß auf einer Grachtenfahrt.
Das Leben auf den häufig nur von wenigen Familien bewohnten und von Sturmfluten bedrohten Halligen, den kleinen Inseln vor der Küste, erleben Sie bei einer Bootsfahrt durch die Halligwelt, bei der Sie mit etwas Glück auch die Seehundbänke sehen. Ein Tag steht Ihnen zur freien Verfügung: Machen Sie einen Ausflug auf die Insel Föhr oder eine ausgedehnte Wanderung.
Für die Rückfahrt empfehlen wir Ihnen schließlich ein Lied von den „Ärzten”: „Ich will zurück nach Westerland!”
Programm
1. Tag: Anreise nach Dagebüll
Nach der Ankunft in Ihrem Hotel "Neuwarft" in Dagebüll haben Sie Zeit, Ihren Urlaubsort bei einem Spaziergang zu erkunden.
2. Tag: Eiderstedt-Rundfahrt – Friedrichstadt – Husum – Eidersperrwerk
Freuen Sie sich heute auf eine große Eiderstedt-Rundfahrt. Ihr örtlicher Reiseleiter wird Sie u. a. in das Holländerstädtchen Friedrichstadt führen. Mit seinen malerischen Grachten wird es auch "Amsterdam des Nordens" genannt. Hier werden Sie an einer Grachtenrundfahrt teilnehmen.
Anschließend besuchen Sie die Nordseehafenstadt Husum. Maritimes Hafenflair, Kultur und Vergnügliches für jeden Anspruch, so bezaubert diese nordische Stadt ihre Besucher. Höhepunkt des Ausflugs ist ein Halt am Eidersperrwerk. Dieses Sperrwerk mit seinen fünf jeweils 40 Meter breiten Sielöffnungen wurde von 1968 bis 1973 im Mündungstrichter der Eider, etwa 15 Kilometer unterhalb von Tönning, errichtet. Es stellt neben dem Sturmflutschutz auch die Vorflut und die Schifffahrt auf der Eider sicher.
3. Tag: Rømø – Sylt
Über die Küstenstraße fahren Sie mit Ihrem örtlichen Reiseleiter zunächst nach Dänemark. Erste Station wird die dänische Insel Rømø sein.
Nach einem kurzen Stopp reisen Sie von Rømø mit dem Fährschiff wieder zurück nach Deutschland. Sie fahren weiter auf die größte Nordseeinsel unseres Landes und mit Westerland auch Deutschlands teuerstes „Urlaubspflaster“, nach Sylt. Die „Königin der Nordfriesischen Inseln" und ihr reizvolles und einmaliges Flair werden Ihnen sicherlich gefallen. Bei einer großen Inselrundfahrt lernen Sie diese bekannte Region näher kennen.
4. Tag: Nordfriesische Halligwelt
Sie fahren mit dem Bus nach Schlüttsiel. Von hier aus geht es mit dem Motorboot durch die Nordfriesische Halligwelt. Auch die Seehundbänke werden Sie mit etwas Glück sehen. Die Hallig können Sie dann mit dem Planwagen (gg. Aufpreis) oder zu Fuß erkunden. Ein Besuch im Sturmflutkino ist selbstverständlich ein Muss! Im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer liegen die weltweit einzigen zehn Halligen. Sie erfahren, was Leben auf der Hallig heißt, damals wie heute: Leben mit Ebbe und Flut – weit mehr als nach Uhr und Kalender.
5. Tag: Freizeit oder Insel Föhr (fakultativ)
Dieser Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.
Sie können aber auch die Insel Föhr besuchen (fakultativ). Die Ablegestelle zur Insel befindet sich auch gleich vor Ihrer Haustür in Dagebüll. Auf Föhr erwartet Sie eine Inselrundfahrt. Auch das Städtchen Wyk lohnt einen Besuch und erwartet Sie bereits.
6. Tag: Heimreise
Heute treten Sie die Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Urlaub an der Nordsee
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 40
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Überfahrten Insel Rømø - Sylt und Sylt - Niebüll
Hotel & Verpflegung
- 5 Übernachtungen im Hotel Neuwarft in Dagebüll
- 5x Frühstück
- 5x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
- Ausflüge: Eiderstedtrundfahrt mit Aufenthalt in Friedrichstadt und
Husum, Rømø und Sylt inkl. Inselrundfahrt Sylt - Motorbootfahrt in die Nordfriesische Halligwelt und zu den Seehundbänken (gezeitenabhängig)
- Grachtenrundfahrt in Friedrichstadt
- Halt am Eidersperrwerk
- Eintritt: Sturmflutkino
Zusätzlich inklusive
- Örtliche Reiseleitung: 2. und 3. Tag
- sz-Reiseleitung
Hotel Neuwarft
Lage
Sie wohnen im familiär geführten Hotel Neuwarft in Dagebüll nur ca. 250 m vom Strand und der Hafenmole mit den Schiffen nach Föhr und Amrum entfernt.
Zimmer
Alle 60 Hotelzimmer sind modern eingerichtet und mit Bad oder Dusche/WC, TV, Telefon und Radiowecker ausgestattet. Manche Einzelzimmer sind mit integriertem Bad ausgestattet.
Hoteleinrichtung
Das hoteleigene Restaurant bietet gut-bürgerliche Küche mit Fisch- und Fleischspezialitäten aus der Region. Der Wellnessbereich mit verschiedenen Saunen lädt auf ca. 300m² zum Verweilen ein. Ebenso bietet das Hotel ein Fitnessstudio an.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.hotel-neuwarft.de
Zielland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Dänemark
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Kopenhagen |
National- und Amtssprache: | Dänisch |
Währungscode: | DKK |
Internationale Vorwahl: | +45 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ K |
Essen
- Dänemark bietet eine vielfältige Küche, von Imbissbuden über Straßenständen zu urigen Landgasthöfen und Sterneküchen
- Jeder Imbiss und jedes Restaurant wird hinsichtlich der Hygiene getestet. Bei getesteten Restaurants klebt ein Smiley am Eingang, weiterhin muss der Prüfbericht für jeden sichtbar ausgehängt werden
Landestypische Gerichte:
- Smörrebröd → Butterbrot mit verschiedenen traditionellen Rezepten
- Wienerbrod → süßes Gebäck in verschiedenen Variationen
- Flaeskesteg Sandwich → Sandwich aus knuspriger Schweineschwarte, saurer Gurke, Rotkohl und Soße
- Hotdogs → Hotdog-Wagen → kulturhistorisches Phänomen
- Schollenfilet auf Brot → geschmorrtes Smörrebrod mit paniertem Schollenfilet, garniert mit Garnelen, Salat und Limfjord-Kaviar
- Frikadeller → dänische Version von Frikadellen
Getränke
- Kaffee
- Kakao
- Bier
- Schnaps
- Aalborg Aquavit → bekanntestes Aquavit
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt Eisenbahnverkehr, Busverbindungen und Fährverkehr
- Die touristische Infrastruktur ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Auf allen Straßen gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Gardinen werden nur zur Dekoration genutzt. Bei der Dunkelheit Vorhänge zuziehen ist unüblich. Im Dunkeln fühlt man sich wie im Freilufttheater mit den Häusern als Bühne.
- Entspannt zu bleiben ist Teil der dänischen Kultur, sowohl in der Schlange und im Verkehr als auch bei tobenden Kindern
- In der Regel spricht man sich nach kurzer Zeit mit dem Vornamen an. Titel spielen in dänischen Unterhaltungen oft keine Rolle
- Buffets sind häufig in Dänemark. Es ist jedoch nicht angebracht, den Teller ganz voll zu machen. Stattdessen sollen die Gerichte nacheinander genossen werden
- Die dänische Nationalflagge ist die einzige Flagge, die im Land gehisst werden darf
- Die Einwohner der skandinavischen Länder werden ungern in den gleichen Topf geworfen und allgemein als “Skandinavier” bezeichnet, vor allem nicht von ausländischen Touristen
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Hotel: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich. Bei sehr gutem Service nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- In Grönland ist die medizinische Versorgung jedoch stark eingeschränkt
Nicht erlaubte Medikamente:
- Medikamente dürfen in kleinen und der Reisedauer angemessenen Mengen für den Persönlichen Bedarf nach Dänemark mitgenommen werden
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Auf Rastplätzen sollte es sich im abgeschlossenen Wagen befinden
- Führen, Handel und Einfuhr von Tränengasspray ist nicht erlaubt
- Es gibt ein Bedeckungsverbot, welches untersagt mit einem Kleidungsstück das Gesicht zu verdecken. Das Verbot gilt nicht für Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationKurtaxe Sylt
Seit 2016 müssen auch Tagesgäste auf Sylt die Kurabgabe leisten. Diese beträgt aktuell 4,00 € p. P. und ist bei Ankunft auf der Insel Sylt zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass diese Abgabe nicht im Reisepreis enthalten und daher individuell zu bezahlen ist.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.